Coronakrise: Task Force des Medizinischen Fakultätentages sucht Lösungen

Wird meine Famulatur anerkannt? Finden die Staatsexamen-Prüfungen statt? Der Medizinischen Fakultätentag (MFT) hat eine Task Force gegründet, um diese und weitere Fragen zu beantworten.

Der Betrieb in allen Universitäten in Deutschland steht still. | NDABCREATIVITY - stock.adobe.com

Neben der Versorgung von Corona-Patienten und der wissenschaftlichen Erforschung des Virus arbeitet die Universitätsmedizin momentan mit Hochdruck an Lösungsansätzen für eine Sicherstellung der medizinischen Lehre an den Fakultäten. Ziel ist, auch den nächsten Jahrgang von Ärztinnen und Ärzten unter den gegebenen Umständen möglichst optimal auszubilden.

„Wir haben eine Task Force gegründet und beraten die jeweils anstehenden Schritte“, berichtet Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT) dem Deutschen Ärzteblatt. Dies erfolge fortlaufend, da angesichts der dynamischen Entwicklung der Pandemie die Empfehlungen der Task Force nur den jeweils aktuellen Stand abbilden könnten und gegebenenfalls angepasst werden müssten.

Videokonferenz mit 38 Fakultäten

Die Task Force des MFT besteht aus 12 bis 15 Dekanen, Studiendekanen sowie Forschungsdekanen verschiedener medizinischer Fakultäten, die virtuell zweimal wöchentlich zusammenkommen. Jeden Freitag finde zudem eine Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern aller 38 medizinischen Fakultäten in Deutschland statt, erklärt Frosch. So lasse sich ein allseits abgestimmtes Vorgehen und die Herausgabe einheitlicher Handlungsempfehlungen zur veränderten Fortsetzung des Lehrbetriebs gewährleisten.

Dies ist dringend erforderlich, denn alle Bundesländer haben den Beginn des Sommer­semesters 2020 verschoben beziehungsweise vorerst den Lehrbetrieb in Präsenzform eingestellt. „Diese Maßnahmen sind zielführend und notwendig zur Eindämmung der Pandemie und werden von den Medizinischen Fakultäten und den Universitätskliniken vorbehaltlos unterstützt“, betont der MFT-Präsident.

Alle Unis geschlossen

Um Infektionsrisiken zu vermeiden und Ressourcen für die Krankenversorgung zu bündeln, würden alle Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare und Praktika) mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Dies betreffe auch den Unterricht am Krankenbett.

Für das Medizinstudium seien jedoch weitergehende Spezifizierungen erforderlich, um eine möglichst kontinuierliche Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte und damit eine lückenlose Sicherung des ärztlichen Nachwuchses sicherzustellen, meint der Fakultäten­tag. „Gesellschaftlich wichtig ist dies gerade auch in Zeiten während und nach der Pandemie“, erläutert Frosch.

Selbstverständlich könnten die Medizinstudierenden auch während der Pandemie Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übernehmen. Die Fakultäten unterstützten dies. „Entsprechend werden bei den bereits bestehenden oder sich abzeichnenden Restrik­tionen des Lehrbetriebs pragmatische und differenzierte Lösungen für Lehrveranstal­tungen und Ausbildungsabschnitte vorgesehen“, bestätigte der Präsident. Die jeweiligen Tätigkeiten der Medizinstudierenden sollten vertraglich geregelt werden. „Die Fakultäten werden den Studierenden diese Tätigkeiten als Studienleistung im Einzelfall auf Antrag anerkennen“, sagte Frosch.

Praxisleistungen werden anerkannt

Die Entscheidung über die Anerkennung des Fachs und der Unterrichtsform (Unterricht am Krankenbett, Blockpraktikum oder Pflegepraktikum) sollte im Einzelfall entsprechend der individuellen Regelungen durch die Fakultäten in Absprache mit den Landesregie­rungen erfolgen, so Frosch. Studierende, die sich derzeit im Praktischen Jahr (PJ) in den Unikliniken oder den Lehrkrankenhäusern und Praxen befinden, sollten ihre PJ-Abschnitte wie vorgesehen abschließen. Lehrveranstaltungen während des PJ sollten aber nur virtuell stattfinden, schränkte der MFT-Präsident ein.

Auch den Sorgen der Studierenden bezüglich der Fehlzeitenregelung im PJ, die die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) bereits äußerte, will der MFT Rechnung tragen: Wenn PJ-Studierende Symptome einer COVID-19-Infektion zeigen, wenn sie wegen des Kontakts zu Patienten mit COVID-19-Infektion in Quarantäne müssten, oder zur Betreuung ihrer Kinder zuhause bleiben müssten, soll es flexible Regelungen bei der Anerkennung des PJ-Abschnitts geben.

Famulaturen sollten auf der Basis einer individuellen Abwägungsentscheidung der jeweiligen Einrichtung fortgeführt und neu angetreten werden können, meint die MFT-Task Force. Allerdings sollte eine betriebsärztliche Untersuchung vor Beginn der Famulatur erfolgen.

Famulaturen auch ohne Patientenkontakt möglich

Neu ist, dass während der Dauer der COVID-19-Pandemie auch Famulaturen ohne direkten Patientenkontakt, vor allem zur Unterstützung des Öffentlichen Gesundheits­dienstes und der Labordiagnostik, anerkannt werden können. Ferner sollte nach Ansicht des MFT eine begonnene Famulatur, die wegen der Pandemie vorzeitig abgebrochen werden muss, auch dann anerkannt werden, wenn die Mindestdauer von 14 Tagen nicht erreicht ist.

Ferner empfiehlt der MFT, Abschlussprüfungen und Staatsexamina (insbesondere das M3) zu den regulären Terminen durchzuführen. Eine sichere Durchführung sollte in Absprache zwischen dem jeweiligen Bundesland, den Landesprüfungsämtern und den Einrichtungen vereinbart werden. Wo immer möglich, sollten kleine Gruppen gebildet werden.

Die Medizinstudierenden sind grundsätzlich bereit, auch bei der Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie tätig zu werden. Diese Einsätze müssten aber – soweit sie in ihrem Umfang und in der Tätigkeit vergleichbar sind – auf Famulatur- oder Pflegepraktikums-Zeiten angerechnet werden, fordert die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).

bvmd fordert digitale Lernangebote

Sie fordert die Universitäten und medizinischen Fakultäten ferner dazu auf, Alternativen zu den ausfallenden Präsenzveranstaltungen in vergleichbaren Zeiträumen zu etablieren, beispielsweise als digitale Lehrangebote, der Nutzung von Medizinlehrapps oder andere Fernveranstaltungen.

Die bvmd fordert zudem, die geplanten Staatsexamina für das Frühjahr 2020 weiter durchzuführen. Die Lernphasen auf Staatsexamen seien langwierige und für viele Studierende mental sehr belastende Phasen, erklären die Studierenden. Ausfälle und Verschiebungen halten sie für fatal. M2-Absolvierende müssten sich zudem bis zu 18 Monate vorher auf PJ-Plätze und M3-Absolvierende auf Arbeitsstellen bewerben. Verschiebungen würden für eine außerordentliche Mehrbelastung und Planungs­unsicherheit führen.

„Darüber hinaus muss die Zahl der Absolvierenden auf einem konstanten Niveau gehalten werden, um die Kapazitäten und die Qualität der Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten“, ist die bvmd überzeugt.

Eine Durchführung der Examina, unter Minimierung des Kontakts der Teilnehmenden sowie mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand, erscheint den Studierenden angesichts der bereits geltenden strengen Richtlinien umsetzbar. Die bvmd appelliert daher an die Landesprüfungsämter und die Fakultäten, die Prüfungen zu ermöglichen und wenn nötig, Kapazitäten für die infektionssichere Durchführung zu schaffen.

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