bvmd kritisiert die Anpassung der Staatsexamina als übereilt

Derzeit werden die Inhalte der schriftlichen Staatsexamina überarbeitet. In einem offenen Brief kritisieren die bvmd und 34 Mediziner-Fachschaften jetzt das Vorgehen des zuständigen Instituts für medizinisch pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) als überstürzt.

Im zweiten schriftlichen Staatsexamen soll es künftig neue Inhalte geben. Unter anderem sollen Bereiche wie "Ärztliche Gesprächsführung" und "Recht der Medizin" hinzukommen. | Adam Gregor - stock.adobe.com

Die Direktorin des IMPP, Prof. Dr. Jana Jünger, hatte die Veröffentlichung des neuen Gegenstandskatalogs (GK2) im Vorfeld für diesen November angekündigt. Im Frühjahr 2021 sollen nach dem aktuellen Zeitplan dann erstmals die neuen Themen abgefragt werden.

Unter anderem sollen folgende neue Inhalte künftig in die Multiple-Choice-Prüfungen einfließen:

  • Medizinisch-Wissenschaftliche Fertigkeiten
  • Ärztliche Gesprächsführung
  • Interprofessionelle Kompetenzen
  • Gesundheitsberatung, -förderung und Prävention
  • Führung und Management
  • Professionelles Handeln, Ethik, Geschichte und Recht der Medizin

Die Kritik der Studierenden richtet sich nicht gegen die Überarbeitung an sich: Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) begrüße sehr, dass künftig neue Inhalte in den Gegenstandskatalog implementiert werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Allerdings sehen die Unterzeichner des offenen Briefes, der in der vergangenen Woche an Jünger geschickt wurde, die frühzeitige Veröffentlichung dieser Neugestaltung kritisch und halten sie für übereilt. Die Studierenden kritisieren vor allem, dass die Ausarbeitung der Lernziele zu den neu eingeführten Themenkomplexen in den Arbeitsgruppen noch nicht abgeschlossen sei. Mitglieder dieser Arbeitsgruppen hatten sich bereits für eine Verlängerung der Arbeitsphase ausgesprochen.

Längere Übergangsphase gefordert

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Studierenden die Übergangsphase von eineinhalb Jahren für zu kurz halten. Die Sachverständigen des IMPP, die für die Erstellung der Multiple-Choice-Fragen zuständig sind, müssen erst entsprechend geschult werden und einen neuen Fragenpool entwickeln. Bleibe dafür zu wenig Zeit, sei die Qualität der Staatsexamina in Gefahr, heißt es von den Studierenden. Außerdem müsse auch die Lehre entsprechend angepasst werden: Einige der Themen, die künftig in den Prüfungen abgefragt werden sollen, werden derzeit an den Fakultäten noch nicht ausreichend vermittelt, auch Lehr- und Lernmaterialien zur Examensvorbereitung gebe es aktuell noch nicht.

Viele Absolventen der Ärztlichen Prüfung gehen ins Ausland oder wollen gar keine ärztliche Tätigkeit aufnehmen. Stimmen solche Behauptungen? Die seit 2009 laufenden Befragungen von Absolventen der Landesärztekammer Hessen gehen dieser und vielen weiteren Fragen auf den Grund.

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Die bvmd arbeitet intensiv an der Entstehung des neuen Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkataloges Medizin (NKLM) sowie der neuen Gegenstandskataloge (GK) mit. “Wir stehen klar für Reformen des Medizinstudiums. Der Alleingang des IMPP mitsamt intransparenter Kommunikation widerstrebt jedoch der Einheit von Lehre und Prüfungen”, bewertet Jeremy Schmidt, ehemaliger Bundeskoordinator für Medizinische Ausbildung der bvmd, die derzeitige Situation: “Diese und damit die gemeinsame Umsetzung des NKLM/GK-Prozesses von Fakultäten und IMPP ist zentral, um mit Unterstützung der Beteiligten und genügend Vorlauf für eine gemeinsame Reform der Lehre und neuer Prüfungsinhalte zu ermöglichen”.

In dem offenen Brief fordern die bvmd und die Studierendenvertretungen daher, die neuen Gegenstandskataloge (GK2) frühestens im Mai 2020 zu veröffentlichen, wenn die Arbeit der Arbeitsgruppen offiziell abgeschlossen ist. Außerdem fordern sie zwischen der Veröffentlichung und der ersten Prüfung nach dem neuen Gegenstandskatalog eine Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit sei es Aufgabe der Fakultäten, eine Strategie zur Implementierung der neuen Inhalte in die Lehre zu entwickeln.

Quelle: bvmd (19.11.2019)

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