Für junge Mediziner, die eine Karriere in der Wissenschaft anstreben, gibt es eine ausreichende Anzahl an verfügbaren Stellen. Das Problem: Viele dieser Stellen sind zu Beginn streng befristet, teilweise ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr. Mit der geplanten Änderung will die Bundesregierung diesen Zustand ändern. Dazu Bundesministerin Johanna Wanka: "Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis treten wir mit der Reform entgegen, ohne jedoch die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Wir schaffen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs."
Konkret sieht die Änderung vor, dass bei der "sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung" zukünftig die Dauer der angestrebten Qualifikation (z.B. eine Promotion) als Grundlage für die Bemessung der Vertragslaufzeit herangezogen werden muss. Sollte eine Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vorliegen, soll die Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Nach der Gesetzesänderung soll die sachgrundlose Befristung nur dann zulässig sein, wenn die eigene wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation der Hintergrund der Beschäftigung ist. Als gleichzeitig auftretender Effekt soll durch die Änderung verhindert werden, dass Daueraufgaben von befristetem Personal bearbeitet werden, das keine wissenschaftliche Qualifizierung anstrebt.
Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
Der nun gefasste Beschluss ist Teil des Koalitionsvertrages, in dem einige Maßnahmen zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchs festgehalten wurden. Das Bundesbildungsministerium verhandelt momentan noch mit den Ländern über eine Initiative für verlässlichere Karriereperspektiven in der Wissenschaft.
Eine weitere Maßnahme, die den wissenschaftlichen Nachwuchs betrifft, ist die verstärkte statistische Erfassung der Situation von Studierenden in Deutschland – hier steht eine Änderung des Hochschulstatistikgesetzes an. Eine Promovierendenstatistik soll angelegt werden, zudem sollen Daten zu den Übergängen zwischen Bachelor- und Masterstudium sowie zu Studienverlauf und Studienabbruch vermehrt erhoben werden.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Foto: xy - Fotolia