131 Medizinstudienplätze in Bayern für Landarzt- und ÖGD-Quote vergeben

Bayern vergibt im kommenden Wintersemester 131 Studienplätze an Medizinstudierende, die sich verpflichten, nach Studienende auf dem Land oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.

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Bayern will die medizinische Versorgung in der Fläche mit der Landarztquote und der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) stärken. Wie vergangene Woche mitgeteilt wurde, werden in diesem Rahmen 131 Stu­dienplätze für das kommende Wintersemester vergeben.

Davon werden 113 angehende Mediziner ihr Studium beginnen, die sich verpflichten, später als Landärzte zu arbeiten. Weitere 18 Kandidaten beginnen ihr Medizinstudium via ÖGD-Quote.

„Wir haben mehr als 400 Bewerbungen erhalten“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Das zeige, Landarztquote und ÖGD-Quote seien nach wie vor beliebt. Man brauche dringend mehr gut ausgebildeten Nachwuchs für ausscheidende Haus- und Amtsärzte.

Insgesamt 103 Medizinstudierende haben in diesem Wintersemester ihren Studienplatz in Bayern über die Landarztquote bekommen. Jetzt starten sie ihr Studium.

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Die Landarztquote in Bayern sieht vor, dass bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze für Bewerber vorgehal­ten werden, die später für mindestens zehn Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum arbeiten wollen. Das Pro­gramm läuft seit 2020 und geht im Herbst in den dritten Jahrgang. Seit Beginn nehmen damit 327 Studierende an dem Programm teil.

Die ÖGD-Quote reserviert nach demselben Prinzip bis zu ein Prozent der bayerischen Medizinstudienplätze für entsprechende Bewerber. Die Absolventen verpflichten sich ebenfalls für zehn Jahre. Das Programm läuft seit 2021. Mit dem nun startenden zweiten Jahrgang steigt die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 33.

Interessenten für die Landarzt- und ÖGD-Quote müssen sich einem zweistufigen Auswahlverfahren des Landes­amtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellen.

Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesund­heitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.

Für eine Bewerbung müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. 

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