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Als Arzt oder Ärztin im Öffentlichen Dienst an einer Universitätsklinik verdient man bei Einstellung 4.938,79 € brutto. Nach einem Jahr steigt das monatliche Salaire auf 5.218,73 € brutto, nach fünf Jahren liegt das monatliche Gehalt bei 6.339,66 € brutto.
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Als Facharzt oder -ärztin an einer Uniklinik erhält man bei Einstellung ein Grundhalt in Höhe von 6.518,41 € pro Monat. Nach drei Jahren steigt man in die nächsthöhere Gehaltsstufe auf und erhält monatlich 7.064,95 € brutto. Die nächsten Gehaltssprünge gibt es nach sechs (7.544,84 €), acht (7.814,50 €), zehn (7.961,51 €) und schließlich zwölf Jahren. Dann liegt das Grundgehalt bei 8.164,68 €.
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Als Oberarzt oder -ärztin an einer Universitätsklinik liegt das Einstiegsgehalt monatlich bei 8.164,68 €. Nach drei bzw. sechs Jahren folgen dann Gehaltssprünge auf 8.644,57 € bzw. 9.331,05 € Brutto-Grundgehalt.
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Als stellvertretender Chefarzt oder stellvertretende Chefärztin an einer Uniklinik beginnt man bei 9.604,35 € brutto monatlich, nach drei Jahren landet man in der nächsten Gehaltsstufe, dann gibt es 10.290,82 € Grundgehalt. Nach sechs Jahren ist die Lohntüte mit 10.837,35 € angefüllt.
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An einem kommunalen Krankenhaus steigt man als Arzt oder Ärztin mit einem Anfangsgehalt von 4.852,02 € brutto in seinen Beruf ein. Auf Gehaltsstufe 6 nach fünf Jahren sind dies dann 6.236,95 € brutto, also rund 100 Euro weniger als bei den Kolleginnen und Kollegen am Uni-Klinikum. Dabei gilt es jedoch zu beachten: Während die tarifliche Wochenarbeitszeit an einem kommunalen Krankenhaus 40 Stunden beträgt, sieht der Tarifvertrag für Universitätskliniken 42 Stunden pro Woche vor.
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Fachärztinnen und -ärzte an kommunalen Krankenhäusern beginnen mit 6.403,90 € Grundgehalt im ersten Jahr. Eine erste reguläre Erhöhung findet, ebenfalls wie es der Tarifvertrag für Universitätskliniken vorsieht, nach drei Jahren statt. Dann steigt das Grundgehalt auf 6.940,83 €. Ebenfalls wie bei den Kolleginnen und Kollegen an der Uniklinik gibt es dann erneute Erhöhungen nach sechs (7.412,29 €), acht (7.687,33 €) zehn (7.955,76 €) und zwölf vollen Jahren (8.224,22 €).
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Oberärzte und Oberärztinnen beginnen an kommunalen Krankenhäusern mit einem Grundgehalt von 8.021,27 €, nach sechs Jahren sind es 9.167,18 €. Auch hier liefert die tariflich festgelegte Arbeitszeit den Grund für die Unterschiede in den Gehaltsstufen zwischen Unikliniken und kommunalen Kliniken: Fach- und Oberärztinnen und -ärzte an der Uni-Klinik arbeiten laut Tarifvertrag zwei Stunden mehr in der Woche.
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Ein leitender Oberarzt oder eine leitende Oberärztin an einem kommunalen Krankenhaus steigt mit 9.435,59 € in die neue Position ein, nach drei Jahren stehen 10.110,10 € als Grundgehalt auf dem Gehaltszettel. Hier ergeben sich die deutlichsten Gehaltsunterschiede zwischen Uni-Klinik und kommunalem Krankenhaus: Steigt bei stellvertretenden Chefärztinnen oder -ärzten dort doch nach sechs Jahren das Gehalt auf die höchste Stufe, ist für die Kolleginnen und Kollegen etwa an einem städtischen Krankenhaus keine weitere Gehaltsstufe vorgesehen.