Tattoo zeigen beim Bewerbungsgespräch als Assistenzarzt? Eher nicht

Wer sich als Mediziner ein Tattoo stechen lässt, macht sich in der Regel Gedanken über beruflichen Auswirkungen. Zu Recht, denn gerade Chefärzte haben zumeist noch eher konservative Vorstellungen davon, wie man sich kleiden und auftreten sollte.

Vorstellungsgespräch

Soll das Vorstellungsgespräch erfolgreich sein, muss man eine gewisse Etikette berücksichtigen. | Alexander Raths/Fotolia

Bei einem Bewerbungsgespräch will der Arbeitgeber sich einen ersten Eindruck des Bewerbers verschaffen. Daher ist ein authentischer Auftritt sehr wichtig, damit das Arbeitsverhältnis für beide Seiten später positiv verläuft. Ist man jedoch noch authentisch, wenn man ein Tattoo überdeckt oder ein Piercing abnimmt? Denn schließlich ist es Teil der eigenen Persönlichkeit. Man kann nicht vorhersagen, ob ein Bewerbungsgespräch aufgrund eines Piercings oder sichtbaren Tattoos negativ verläuft oder nicht. Aber Fakt ist, dass die meisten Chefärzte im Vorstellungsgespräch noch immer Wert auf einen korrekten Kleidungsstil legen, sprich: auf Anzug oder Kostüm. 

Gesetzliche Vorschriften zu Tätowierungen oder dem Tragen von Piercings gibt es im medizinischen Bereich nicht. Hier entscheidet letztlich die Toleranz des Arbeitgebers. Oder anders ausgedrückt: hier entscheidet seine Vorstellung von ästhetischer Darstellung. Denn noch immer besteht vor allem bei älteren Menschen das nicht mehr zeitgemäße Klischee, dass sich in erster Linie Drogen- und Alkoholabhängige oder Kriminelle tätowieren lassen. Im übrigen wird diese Vorstellung von einer französischen Uni-Studie aus dem Jahr 2012 gestützt. Hier kam heraus, dass besonders stark tätowierte Menschen mehr Alkohol trinken. 

Körperstelle ist entscheidend

Was ist nun zu tun, wenn man der Meinung ist, dass Tattoos, ebenso wie die Frisur, der Schmuck oder die Augenfarbe, nichts über die Qualifikation oder die eigenen fachlichen Fähigkeiten aussagen und man sich gerne eine Tätowierung stechen lassen würde. Grundsätzlich gibt es hier zwei Optionen: Entweder man wählt eine Körperstelle, die nicht verdeckt werden kann und stellt sich, wie bei jedem auffallenden Körperschmuck, auf eine mögliche ablehnende Haltung einiger Patienten ein, die dann vielleicht nicht ein zweites Mal kommen. Oder: Man wählt von vornherein Körperstellen, die im Berufsalltag überdeckt werden können. Gerade als Arzt oder Ärztin hat man mit dem Kittel und langen Hosen hier eigentlich den idealen Dresscode.  

Angestellte Ärzte und Ärztinnen haben übrigens noch andere Möglichkeiten. Wer sich bereits in einem festen Arbeitsverhältnis befindet und sein Tattoo zeigen will, schaut einfach in seinem Arbeitsvertrag nach. Nur wenn dort explizit vermerkt ist, dass keine Tätowierungen erlaubt sind, muss man sich daran halten. Die Entfernung einer Tätowierung darf der Chefarzt in keinem Fall verlangen. Und wenn er dennoch mit Kündigung droht, hat man die Möglichkeit vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Dann kommt es zu einer Gegenüberstellung des Persönlichkeitsrechts des Arztes mit dem Recht des Arbeitgebers; hier entscheidet der Einzelfall. 

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