Vor der wichtigen Frage der Finanzierung des Vorhabens steht - ob bei Neugründung oder Übernahme einer Praxis - die Planung der zukünftigen Einnahmen und Ausgaben.
Überprüfung auf Tragfähigkeit
Insbesondere für die Fremdfinanzierung durch eine Bank ist zur Ermittlung des Kapitalbedarfs und zur Überprüfung der Tragfähigkeit des Vorhabens eine detaillierte Investitions-, Kosten- und Liquiditätsplanung zu erstellen, die in der Regel einen Planungshorizont von 10 Jahren ab Praxisgründung bzw. -übernahme abdecken sollte. Auch wenn diese Planungsrechnungen grundsätzlich durch oder gemeinsam mit einem (Steuer-)Berater erstellt werden, sind die eigenen Vorstellungen des Arztes zu Größe und Leistungsspektrum der Praxis wichtige Indikatoren, die es zu berücksichtigen gilt.
Zu berücksichtigende Kostenfaktoren
Für die Investitions- und Kostenplanung ist insbesondere im Falle der Neugründung eine vollständige Prognose der zukünftigen Kosten zu erstellen. Folgende Kostenfaktoren sind dabei zu berücksichtigen:
• Anschaffungskosten medizinischer Geräte
• Anschaffungskosten sonstiger Praxis- und Büroausstattung
• Anschaffungskosten Praxisräume (inkl.Grunderwerbsteuer) / Miete Praxisräume
• Gründungskosten (bspw. Beratungskosten,Anzeigekosten)
• Personalkosten
• Verbrauchsmaterialien / Medikament
• Zinsen und Tilgung Darlehen
• Verwaltungskosten / EDV / Kommunikation
• Rechts- und Steuerberatungskosten
• Versicherungen / Gebühren
• Marketingkosten / Internetauftritt
• Sonstige Ausgaben
• Wartezimmerlektüre,
• Berufskleidung,
• etc.
• Sonstige Kosten
Die Anschaffungskosten für medizinische Geräte und die Kosten der weiteren Praxisausstattung sind stark abhängig von der Fachrichtung des Arztes. Ein Radiologe beispielsweise hat neben hohen Anschaffungskosten für Geräte auch in den Räumen Vorkehrungen zum Schutz Dritter vor Röntgenstrahlung zu treffen.
Die Fachrichtung bestimmt somit wesentlich die Kostenintensität der Gründung.
Nicht vergessen: Kosten der privaten Lebensführung
Neben den beruflich veranlassten Kosten sind bei der Kostenplanung auch die Kosten der privaten Lebensführung zu berücksichtigen. Diese laufen auch zu Beginn der Selbstständigkeit bei meist noch nicht ausreichenden Umsätzen weiter und sind mit in dem Kapitalbedarf aufzunehmen. Insbesondere wenn Unterhaltungskosten für eine Familie bestehen, machen diese Kosten meist einen nicht nur geringfügigen Teil des Kapitalbedarfs aus.
Finanzplanung auch bei Praxisübernahme wichtig
Auch bei Übernahme einer Praxis sollte eine Finanzplanung erstellt werden. Einige bestehende Kostenfaktoren können eventuell reduziert werden, andere werden eventuell aufgrund eines möglicherweise veränderten Leistungsspektrums hinzutreten oder sich erhöhen. Das in der bisherigen Praxis angestellte Personal geht bei einem Praxiserwerb regelmäßig gem. § 613a BGB im Wege eines so genannten „Betriebsübergangs“ auf den Erwerber über. Das bedeutet, Personalkosten können nicht ohne weiteres reduziert werden. Bezüglich der zwingenden Übernahme des bestehenden Personals sollte ein Berater / Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Der Investitions- und Kostenumfang abzüglich der erwarteten Umsätze und Eigenmittel stellt den Kapitalbedarf dar.
Der Kapitalbedarf wird meist in Form eines mittel- bis langfristigen Darlehens finanziert. Die Kosten der privaten Lebensführung oder weitere laufende Kosten werden häufig auch über kurzfristige Kontokorrentkredite finanziert. In jedem Falle sollte die durch extrem hohe Zinsen sehr teure Überziehung des laufenden Firmenkontos vermieden werden.
Erfahren Sie auf Seite 2, warum es wichtig ist, sich alternative Finanzierungsangebote einzuholen. -->