Ein Gebiet wird als ein definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben. Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit. Wer innerhalb eines Gebietes die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet und in einer Prüfung die dafür erforderliche Facharztkompetenz nachgewiesen hat, erhält eine Facharztbezeichnung.
Es existieren nach der derzeitigen Muster-Weiterbildungsordnung 33 Gebiete. Viele dieser Gebiete sind von der Bezeichnung her identisch mit der jeweils zu erwerbenden Facharztkompetenz. Teilweise gibt es in einzelnen Gebieten aber auch mehrere Facharztkompetenzen.Neben den zeitlichen Mindestanforderungen sieht die Weiterbildungsordnung auch Strukturierungsregelungen und Anrechnungsmöglichkeiten aus anderen Gebieten vor.
Anrechnung einer fachfremden Weiterbildung
Bei der Weiterbildungsplanung ist es für Ärzte interessant zu wissen, dass es oftmals die Möglichkeit der Anrechnung einer „fachfremden“ Weiterbildung gibt. Bei nur wenigen Gebieten muss sich der in der Weiterbildung befindliche Arzt starr auf eine Tätigkeit im betreffenden Gebiet beschränken. Das gilt z.B. für die Augenheilkunde. Hier muss der Arzt seine Weiterbildung voll und ganz auf die Augenheilkunde ausrichten, da keine Anrechnungsmöglichkeiten bestehen. Für viele andere Gebiete (und auch Schwerpunkte) gibt es aber die Möglichkeit der Anrechnung. Neben den rein zeitlichen Mindestanforderungen muss die Weiterbildung natürlich auch inhaltlichen Vorschriften genügen.
Bei den Ärztekammern selbst gibt es darüber hinaus noch Verwaltungsrichtlinien zur Konkretisierung des Inhalts der Weiterbildungsordnung. Sie dienen als fachlich-inhaltliche Orientierungshilfe für das Verwaltungshandeln der Ärztekammern im Rahmen der Weiterbildungsordnung. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung im Gebiet ist der Arzt berechtigt, die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen, z.B. „Facharzt für Augenheilkunde“. „Führen“ bedeutet z.B., dass er die Bezeichnung auf einem Praxisschild öffentlich machen oder auf Briefbögen verwenden darf.
Schwerpunktkompetenz
Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet beschrieben. Wer die innerhalb eines Schwerpunkts vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet hat und in einer Prüfung die dafür erforderliche Kompetenz nachgewiesen hat, erhält eine Schwerpunktbezeichnung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung im Schwerpunkt ist der Arzt berechtigt, neben der entsprechenden Facharztbezeichnung auch die Schwerpunktbezeichnung zu führen, z.B. "Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderkardiologe".
Natürlich ist eine solche zusätzliche weitergehende Weiterbildung grundsätzlich auch mit einem weiteren Zeitaufwand verbunden. Es muss also zusätzlich zur Weiterbildungszeit in der Facharztkompetenz eine Weiterbildungszeit für die Schwerpunktweiterbildung eingeplant werden.
Zusatzweiterbildung
Eine Zusatz-Weiterbildung beinhaltet die Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die zusätzlich zu den Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungsinhalten abzuleisten sind. Wer in der Zusatz-Weiterbildung die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet und in einer Prüfung die dafür erforderliche Kompetenz nachgewiesen hat, erhält eine Zusatzbezeichnung.
Quelle: Kirschner, Georg, Mechthild Rottkemper und Hans Binsch: Neue Perspektiven für Assistenzärzte – Sicher entscheiden bei Stellensuche, Weiterbildung und Finanzen. Dritte, überarbeitete und aktualisierte Auflage. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 2014.