Die nachfolgende Checkliste bietet einen Überblick über relevante Aspekte bei der Planung der Niederlassung als Arzt. Die Checkliste soll einen ersten Überblick geben, welche Punkte bedacht werden sollen. Unterstützung bei den einzelnen Schritten bieten auch die finanzierenden Banken, die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung sowie Steuerberater.
• Persönliche Vorstellungen zur Form der Niederlassung entwickeln:
- Welcher Typ bin ich: Kommt die Selbstständigkeit in einer Einzelpraxis in Frage oder eher ein Kooperationsmodell mit anderen Ärzten?
• Zulassungsvoraussetzungen der Kassenärztlichen Vereinigung klären
• Praxis- / Standortwahl und Wettbewerb
- Welche Praxis soll gegründet bzw. übernommen werden? (Bei Praxisübernahme: es existieren diverse Praxisbörsen verschiedener Anbieter)
- Standortanalyse unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Zulassungsvoraussetzungen:
- Wo soll die Praxis geführt werden?
- Welche Wettbewerber existieren?
- Welche Öffnungszeiten werden gewählt? Welche Öffnungszeiten haben Wettbewerber?
- Welches Leistungsspektrum soll angeboten werden?
- Können durch zusätzliche Leistungen weitere Patienten gewonnen werden?
• Praxisräume
- Welche Größe der Räume muss langfristig gegeben sein?
- Beschaffenheit der Räume: Sind bestimmte Umbauten (bspw. Strahlensicherung) notwendig?
- Mit welchen Raumkosten ist am gewählten Standort zu rechnen?
- Vergleich Miete oder Eigentum?
• Betriebswirtschaftliche Planung und Finanzierung
- Investitionsplanung:
- Welche Ausstattung (Praxiseinrichtung, medizinische Geräte, etc.) ist zu Beginn anzuschaffen bzw. zu erneuern?
- Welche weiteren Investitionen werden in den kommenden Jahren anstehen? - Kostenplanung:
- Welche Kosten werden entstehen? (Gründungskosten, Anlaufkosten, Marketingkosten und laufende
Kosten wie etwa Personal- und Raumkosten)
- Wie hoch sind die Kosten der privaten Lebensführung? Es müssen nicht nur die reinen Praxiskosten
finanziert werden, sondern auch die zur Deckung der Kosten der privaten Lebensführung
notwendigen Mittel inklusive eventueller Steuerbeträge durchgängig zur Verfügung stehen!
- Kapitalbedarfsplanung / Liquiditätsrechnung:
- Welche Einnahmen werden wann erwartet? (Zeitlich verspäteter Eingang von KV-Zahlungen sowie
eventuelle Zahlungsausfälle von Privatpatienten sind zu berücksichtigen!)
- Welche Eigenmittel stehen zur Verfügung / sollen für die Gründung verwendet werden?
- Kapitalbedarf mithilfe einer Liquiditätsrechnung ermitteln: Einnahmen, Eigenmittel und Ausgaben
(Zahlungen aus Investitions- und Kostenplanung) in einer Liquiditätsrechnung zeitlich und wertmäßig
erfassen
- Alternative Finanzierungsangebote für den ermittelten Kapitalbedarf bei verschiedenen
Kreditinstituten einholen
- Monatliche Belastungen der Finanzierung (Tilgung und Zinsen) in Liquiditätsrechnung einarbeiten:
Entstehen insbesondere zu Beginn Unterdeckungen, die ebenfalls (kurzfristig) finanziert werden
müssen und den Kapitalbedarf erhöhen?
Familie nicht vergessen!
Es sollten ebenfalls Kosten berücksichtigt werden, die die Familie auch bei Scheitern oder Tod des Praxisgründers absichern. Eine Bürgschaft oder Mithaftung von Ehegatten sollte bei der Finanzierungsentscheidung aus demselben Grund soweit möglichst vermieden und alternative Sicherheiten gewählt werden (bspw. Lebensversicherungen).
Ergebnis dieser Ermittlungen ist einerseits die Höhe des Kapitalbedarfs, die ein sinnvolles Finanzierungsgespräch mit den Kreditinstituten erst ermöglicht. Weiter können anhand dieser Ermittlungen auch zukünftige Gewinnerwartungen der Praxis mit einer so genannten Erfolgsrechnung ermittelt werden. Daraus wiederum ist ersichtlich, ab welchem Zeitpunkt Steuerbelastungen eintreten, die ebenfalls zu Zahlungsverpflichtungen führen, die eventuell mitfinanziert werden müssen.
Die Erfolgsrechnung macht auch die Höhe des zukünftig zu erwartenden Einkommens des niedergelassenen Arztes deutlich.
Am Ende der betriebswirtschaftlichen Planung müssen Investitionsplanung, Finanzierungsplanung und Liquiditätsplan im Einklang stehen und zu Überschüssen führen. Liegt eine Unterdeckung vor, ist die Planung nochmals zu überarbeiten:
- Sind alle Anschaffungen bereits zu Beginn notwendig?
- Sind geringere monatliche Finanzierungsbelastungen möglich?
- Sind anderweitige Anpassungen möglich?
Diese Anpassungen sind selbstverständlich weiterhin realistisch durchzuführen und dürfen keinesfalls zu einer „Beschönigung“ des Zahlenwerks führen. Vor dem Hintergrund der existentiellen Tragweite einer solchen Investitionsentscheidung sollte die Planung stets dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgen.
• Juristische Prüfungen bei Übernahme einer bestehenden Praxis
Neben der Überprüfung der steuerrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit einer Praxisübernahme durch einen Steuerberater sollten auch allgemeine rechtliche (Haftungs-)Risiken durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Zur Autorin:
Birgit Mittelstädt ist seit 2011 als Steuerberaterin bei der Seitz Partnerschaftsgesellschaft mbB tätig und vornehmlich für Heilberufe zuständig. Sie berät regelmäßig Mediziner bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit.