Windhorst war bereits zum zweiten Mal in Bochum dabei und ermutigte die jungen Mediziner zu Beginn seines einführenden Vortrags. "Sie haben alles, was Sie brauchen, um den schönsten Beruf der Welt zu ergreifen", sagte der Kammerpräsident. Dank einer guten Ausbildung müsse es nicht zu Angstsituationen oder Schwierigkeiten kommen. Beim Rest könne die Kammer helfen: "Die Weiterbildung läuft nach klaren Spielregeln ab." Die Kammer berät die jungen Ärzte in allen berufsbezogenen, vertragsrechtlichen und Weiterbildungsfragen. (Tipp: Die Koordinierungsstelle Aus- und Weiterbildung [KoStA])
Eine gute Planung sei der wichtigste Punkt, den die Absolventen in der Medizin selbst leisten müssten, um die passende Stelle zu finden. Die Kammer überprüft die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern, z.B. die Weiterbildungsbefugnis (Zeit und Inhalte), das Vorhandensein von Modellen zur Vereinbarung von Beruf und Familie etc. "Ansonsten haben Sie perfekte Startbedingungen: vor Ihnen liegt ein aufnahmefähiger Arbeitsmarkt, Ärzte werden umworben", sagte Windhorst - "die Kliniken kümmern sich um Ihre Weiterbildung."
"Volle Weiterbildungsermächtigung" wichtig
Bei Stellenbeschreibung sollte man darauf achten, den Zusatz "volle Weiterbildungsermächtigung" wiederzufinden. Dann müsse man nicht mehr wechseln (Orts- bzw. Krankenhauswechsel). Zeit und Inhalte können alle an einem Standort absolviert werden.
Ist man an der Klinik angekommen, ist die nötige Eigeninitiative der entscheidende Unterschied zum universitären Umfeld. "Die Weiterbildung ist kein Selbstläufer, man muss sich kümmern. Das Personal in den Krankenhäusern kann Sie bei der heutigen Arbeitsverdichtung nicht an die Hand nehmen", erklärte Windhorst. Deshalb müsse man sich die Weiterbildungsordnung unbedingt besorgen, dort steht drin was einem zusteht, wie zum Beispiel ein jährliches Gespräch mit dem Chef, das Eintragen von Leistungen und Zeiten (ins Logbuch der Weiterbildung). "Erinnern Sie Ihren Chef immer daran, dass alles gewissenhaft festgehalten wird. Nach sechs Jahren Weiterbildung wissen Sie definitiv nicht mehr, was Sie zu Beginn gemacht haben", betonte Windhorst.
Evaluation der Kliniken in NRW
In einigen Bundesländern, jedoch längst nicht bundesweit, wird ein offizielles Feedback zu den Kliniken von Assistenzärzten eingeholt. In den Evaluationsberichten in NRW geben Assistenzärzte in Weiterbildung ihre Erfahrungen mit den jeweiligen Kliniken an (die Rücklaufquote beträgt gute 56 Prozent). Falls es zu Beschwerden kommt, wird eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Klinikums durch die Kammer angefordert, zum kollegialen Gespräch mit konstruktiven Dialog gebeten oder eine vor-Ort-Besichtigung der Weiterbildungsstätte durchgeführt. "Meistens lässt sich alles gut regeln. In schlimmen Fällen wird die Weiterbildungsermächtigung entzogen", erklärte Windhorst. Gefälligkeitszeugnisse solle man nicht annehmen, sich nur die Untersuchungen bescheinigen lassen, die man tatsächlich gemacht hat.
Bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages solle man sich den curriculären Ablauf der Weiterbildung an der Klinik aushändigen lassen und ggf. auch auf eine Weiterbildungsvereinbarung achten (z.B. keine Kündigung innerhalb der Weiterbildungsphase, wenn die Weiterbildung aus bestimmten Gründen länger dauern sollte als die vorgesehenen sechs Jahre).
Ausblick
Nach Windhorsts Eindruck wird die ambulante Weiterbildung an Bedeutung gewinnen, auch die berufsbegleitende Weiterbildung soll einen höheren Stellenwert erhalten. Die künftige Weiterbildungsordnung wird stärker kompetenzbasiert angelegt sein (Inhalte wichtiger als Zeiten). Sie dürfe nicht nur reine Bildungsordnung, sondern müsse Berufsausübungsordnung sein. "Das medizinische Wissen verdoppelt sich alle fünf Jahre, das Lernen hört nie auf. Bleiben sie auf Ballhöhe", legte Windhorst den Teilnehmern zum Abschluss nahe.
Quelle: "Der Start als Arzt – Was Ärzte in der Weiterbildung erwartet". Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster/Westfalen, Operation Karriere-Kongress Bochum, 8. Juli 2017.