Der erste Arbeitgeber

Unabhängig davon, ob du deine Weiterbildung in einer Praxis oder einem Klinikum absolvieren möchtest, gibt es einige Punkte, auf die du bei der Wahl des ersten Arbeitgebers achten kannst. Welche das sind, erfährst du im Beitrag.

Arzt notiert sich ein Gespräch mit einem Patienten

Beim Vorstellungsgespräch kann man auch über persönliche Präferenzen sprechen. | Syda Productions/Fotolia

Ganz wichtig: Das Arbeitsklima

Sehr wichtig ist das Arbeitsklima. Durch Famulaturen und das PJ hat man zwar bereits praktische Erfahrungen gesammelt, dennoch ist es etwas völlig anderes, nun in ärztlicher Verantwortung zu stehen. Deshalb ist ein guter Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen wichtig. Um herauszufinden, wie die Klinik oder Praxis organisiert ist, befragst du am besten den Weiterbildungsbefugten bzw. die Weiterbildungsbefugte, also den Chefarzt oder die Praxisinhaberin, zu den wichtigsten Aspekten. Strebst du die Weiterbildung an einem Klinikum an, hast du außerdem die Möglichkeit, dort zu hospitieren und mit den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten zu sprechen. Meist findest du dann sehr schnell heraus, ob in den Abteilungen ein kollegialer Teamgeist herrscht.

Eine fachlich und formal gute Weiterbildung

Essenziell ist außerdem, dass der zukünftige Arbeitgeber eine fachlich und formal gute Weiterbildung ermöglicht. Grundvoraussetzung hierfür ist eine Weiterbildungsbefugnis. Auf der Homepage der jeweiligen Landesärztekammer kannst du unter der Rubrik Weiterbildungsbefugte überprüfen, ob der Arbeitgeber deiner Wahl weiterbildungsberechtigt ist.

Was eine gute Weiterbildung ausmacht, ist natürlich auch individuell unterschiedlich. Willst du forschen und gegebenenfalls habilitieren und hast du Interesse an hochspezialisierter Medizin? Dann bietet sich ein Universitätsklinikum als Arbeitgeber an. Wünschst du dir einen günstigen Stellenschlüssel und eine umfassende klinische Ausbildung? Dann kommt eher ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung in Betracht. Oder du legst Wert auf einen schnellen Aufstieg, magst den persönlichen Austausch in einem eher kleinen Team und kannst dir das Rotieren in lokalen Partnerhäusern gut vorstellen? Dann ist eine Klinik der Grund- und Regelversorgung vielleicht der richtige erste Arbeitgeber.

Der Arbeitsvertrag: Darauf kommt es an

Gut ist außerdem, sich den Arbeitsvertrag ganz genau anzuschauen. Bestenfalls ist er auf fünf Jahre befristet, also auf die Dauer der Weiterbildung. Oft wird zunächst auch eine Befristung von zwei Jahren, mit Option auf Verlängerung, angeboten. Dies ist noch akzeptabel. Vorsicht ist geboten, wenn vertraglich nur die Vertretung von Schwangerschafts- oder Mutterschutzzeiten von einigen Monaten festgelegt wird. Wenn du vom Chefarzt oder von der Chefärztin nur eine mündliche Zusage über eine Weiterbeschäftigung nach diesem Zeitraum hast, solltest du dir das unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Auch bei der Vergütung gibt es einiges zu beachten. Grundsätzlich abgesichert bist du, wenn der Tarifvertrag mit dem Marburger Bund ausgehandelt ist. Aber auch hier gibt es Unterschiede der einzelnen Klinikbetreiber (13. oder 14. Monatsgehalt, Überstundenregelung, Schichtzulagen etc.). Daher lohnt es sich, den Vertrag genau zu lesen.

Aber natürlich spielen auch viele individuelle Faktoren bei der Wahl des ersten Arbeitgebers eine Rolle. Liegt die Klinik oder die Praxis nahe deines Wohnorts, sparst du Anfahrtszeit, die du für zeitintensive Hobbys oder die Familie aufwenden kannst. Hast du selbst kleine Kinder, benötigst du als Klinikarzt oder Klinikärztin eine Kinderbetreuung im Haus oder in der Nähe. Legst du Wert auf ein reichhaltiges Kultur- und Veranstaltungsangebot, wirst du vermutlich eine Metropole einer ländlichen Arbeitsumgebung vorziehen. Wie viel Gewicht du diesen individuellen Faktoren einräumst, hängt letztlich von deinen persönlichen Vorlieben ab. 

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