Was verdient man als Arzt?
Wie hoch ist das Gehalt eines Arztes? Was verdient ein Assistenzarzt während der Weiterbildung? Lohnt sich als Facharzt die Gründung einer Praxis? Finde alle Antworten auf unserer Themenseite Gehalt!
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Assistenzarzt:
Es handelt sich um einen approbierten Arzt, der einem Oberarzt bzw. einem Chefarzt unterstellt ist. Nachdem die Einstiegsphase "Arzt im Praktikum" 2004 abgeschafft wurde, steigt der Assistenzarzt direkt in den Beruf ein und beginnt eine Weiterbildung in einem Krankenhaus.
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Arzt in Weiterbildung:
Diese Position wird synonym auch als Assistenzarzt in Weiterbildung oder Weiterbildungsassistent bezeichnet. Im Karrierelevel gibt es auf dieser Ebene allerdings Unterschiede. Die Weiterbildung zum Facharzt dauert in der Regel fünf Jahre und ist der erste Schritt. Ist der Facharzttitel erreicht, kann sich der Facharzt in Schwerpunktfächern weiterbilden und Zusatzqualifikationen erlangen, wobei hier die Dauer der Ausbildung kürzer ist als in der ersten Weiterbildung.
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Facharzt:
Nach Abschluss der Weiterbildung erhält der Arzt das Facharztzeugnis und arbeitet anschließend als Facharzt in einem bestimmten Fachgebiet. In der Musterweiterbildungsordnung werden 33 Gebiete aufgeführt, in denen eine Facharztanerkennung erfolgen kann. In einigen Gebieten gibt es zusätzlich Schwerpunktkompetenzen, und zwar in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Radiologie. So kann beispielsweise ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zusätzlich die Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin führen.
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47 Zusatzweiterbildungsmöglichkeiten
Die 47 möglichen Zusatzweiterbildungen bauen auf einer Facharztanerkennung auf. Sie sind teilweise unabhängig vom Fachgebiet und können von allen Fachärzten erworben werden. Dazu zählen die Zusatzbezeichnungen Ärztliches Qualitätsmanagement, Allergologie, Geriatrie, Homöopathie, Manuelle Medizin / Chirotherapie, Naturheilverfahren, Palliativmedizin, Phlebologie, Rehabilitationswesen, Sozialmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Suchtmedizinische Grundversorgung und Tropenmedizin. Andere Zusatzweiterbildungen haben Einschränkungen. Als Voraussetzung kann eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gefordert werden. Diese Voraussetzung gilt z.B. für die Akupunktur, Betriebsmedizin oder die Sportmedizin. Für die Notfallmedizin ist eine 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte erforderlich. Andere Einschränkungen sind die Voraussetzung eines bestimmten Facharzttitels, so kann z.B. nur ein Facharzt der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin die Zusatzweiterbildung Flugmedizin erlangen. Andere Zusatzweiterbildungen sind fachgebunden, sie sind integraler Bestandteil einer Weiterbildung. Dies ist zum Beispiel bei den Zusatzbezeichnungen Labordiagnostik, Magnetresonanztherapie und Röntgendiagnostik der Fall.
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Stationsarzt:
Leitet und beaufsichtigt ein Arzt oder Assistenzarzt eine gesamte Station inklusive aller anfallenden Aufgaben, wird von einem Stationsarzt gesprochen.
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Oberarzt:
In der Krankenhaushierarchie steht der Oberarzt über dem Fach- und Stationsarzt. Es ist nicht eindeutig geregelt, welche Kriterien für die Bezeichnung Oberarzt erfüllt sein müssen. Im Prinzip entscheidet dies der Arbeitgeber. In Tarifverträgen können tarifliche Definitionen festgelegt sein. Diese umschreiben das Verantwortungsgebiet und die Voraussetzungen, z.B. ob eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung gefordert wird. Als allgemeingültige Regel kann angenommen werden, dass mit jeder Hierarchiestufe die Entscheidungskompetenz, die Verantwortung und somit auch die Vergütung steigt.
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Leitender Oberarzt:
Der leitende Oberarzt übernimmt die Rolle des ständigen Vertreter des Chefarztes. Hierunter fällt auch die Supervision der Assistenzärzte bzw. die Sicherstellung der Weiterbildung, was jedoch auch schon in das Aufgabengebiet des Oberarztes fällt.
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Chefarzt:
Der Chefarzt steht an der hierarchischen Spitze der Abteilung, die er leitet. Er trägt die Gesamtverantwortung der Abteilung von der Patientenversorgung bis hin zum Personal (ärztlich und nicht ärztlich), dem er als Vorgesetzter übergeordnet ist. Der Chefarzt fällt Personalentscheidungen, demnach auch Einstellungen, weshalb er für einen potenziellen Bewerber eine Schlüsselperson darstellt.
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Ärztlicher Direktor:
Synonym wird auch der Begriff Krankenhausdirektorium verwendet. Diese Position fasst die Vertretung der leitenden Ärzte im Krankenhaus zusammen.
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