Anregungen zum Einstieg – Orientierung, Kontakt, Selbstpräsentation

Das Studium ist geschafft – jetzt locken viele verschiedene Möglichkeiten. Um einen passenden Arbeitgeber zu finden, sollte man als erstes sich selbst gut kennen, erklärte Christian Brenker (Bielefeld) auf dem Operation Karriere-Kongress in Bochum.

Worauf muss man beim Berufseinstieg achten? Dazu gab Christian Brenker beim Operation Karriere-Kongress in Bochum wertvolle Tipps. | Stefanie Hanke

Herr Brenker, wie findet man denn als Berufseinsteiger auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitgeber, der den eigenen Erwartungen entspricht und zu einem passt?

Christian Brenker: Grundsätzlich ist die Ausgangssituation für Bewerber im Moment ja komfortabel: Der Bewerbermarkt hat sich gedreht – Unternehmen bewerben sich bei den Absolventen. Ich glaube, es hat am Anfang immer viel damit zu tun, sich als Bewerber über die eigene Haltung und Werte bewusst zu sein. Davon ausgehend kann man sich dann beispielsweise über Kurzhospitationen einen Eindruck von verschiedenen Arbeitgebern verschaffen. Auf diesem Weg kann man auch herausfinden: Ist vielleicht eine größere Struktur etwas für mich? Oder möchte ich lieber in einer kleineren Einheit tätig sein, die vielleicht auch agiler ist? Das ist ein Stück weit einfach eine Typfrage. Kontakt zu Fachleuten ist immer gut – auch, sich zu trauen, sich von der abstrakten Vorstellung, wohin die Reise gehen soll, ein genaueres Bild zu machen. Dazu sollte man überprüfen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz wirklich der eigenen Vorstellung entspricht. Wenn man Mentoren hat, die einen dazu gebracht haben, einen bestimmten Weg einzuschlagen, sollte man die auch bei der Suche nach einem passenden Arbeitgeber um Rat fragen. Und dann ist der Weg zu potentiellen Arbeitgebern relativ kurz, so dass man da auch schnell in einen guten Kontakt kommt.

Worauf kommt es bei einer erfolgreichen Bewerbung an?

Christian Brenker: Grundsätzlich ist es so, dass alle Entscheider und Führungskräfte sich zwar gern die Zeit für ein Gespräch nehmen, aber natürlich auch sehr viele Bewerbungen bekommen. Insofern ist es wie immer im Leben hilfreich, wenn man klar, strukturiert und in wenigen Worten auf den Punkt bringt, was man mitbringt und worum es einem geht – und zwar je klarer, desto besser. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, manchmal hilft auch ein vermeintlich unkonventionellerer Weg, um sich von den anderen Bewerbungen abzuheben: zum Beispiel ein Bewerbungs-Flyer oder eine andere kreative Methode, um auf dem Tisch desjenigen zu landen, der die Personalentscheidung trifft. Wenn man dann noch recherchiert hat, wie dieser Ansprechpartner direkt heißt, ist das auch hilfreich. Das zeigt nochmal, man hat sich damit auseinandergesetzt. Und in den meisten Fällen ist es gar nicht so kompliziert, das in Erfahrung zu bringen.

Der nächste Bewerbungsschritt ist das Vorstellungsgespräch. Was raten Sie den Bewerbern zur Vorbereitung?

Christian Brenker: Wichtig ist einfach, sich einmal damit auseinandergesetzt zu haben, was der Arbeitgeber im Grundsatz tut. Man sollte sich nicht die Blöße geben, nicht recherchiert zu haben. Ansonsten ist es einfach auch eine gewisse Gelassenheit – man sollte möglichst entspannt in das Gespräch gehen und sich auf seine Kompetenzen konzentrieren und Entwicklungsfelder nicht verheimlichen. Man sollte authentisch und zugewandt sein. Ferner gelten die bekannten Grundregeln: sich angemessen zu kleiden zum Beispiel. Alles andere findet dann im Gespräch statt. Bei der Vorbereitung geht es eher darum, sich inhaltlich etwas einzuarbeiten und sich auch auf das Gespräch zu freuen – ich glaube, das ist eine sehr gute Vorbereitung.

Das Vorstellungsgespräch: Welche Fragen muss ich beantworten?

1. Schwangerschaft

Generell ist die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig. Hier besteht ein „Recht zur Lüge“, d.h. eine schwangere Frau darf die Frage mit „Nein“ beantworten. Sie darf auch verneinen, wenn sie die auszuführende Tätigkeit nach dem Mutterschutzgesetz nicht ausüben kann, da der Arbeitgeber nur befristet auf die Schwangere verzichten muss. Wie die Lage bei einer befristeten Stelle aussieht, ist rechtlich noch nicht geklärt.

2. Krankheit

Der Arbeitgeber ist berechtigt, nach Krankheiten zu fragen, wenn davon die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers für den vorgesehenen Arbeitsplatz abhängt. Der Arbeitgeber darf im Allgemeinen nicht nach einer bestehenden HIV-Infektion fragen. Gleiches gilt für die Weiterbildung in bildgebenden oder „sprechenden“ Fächern, in denen eine Patientengefährdung ausgeschlossen werden kann. Bei einer Aids-Erkrankung ist die Einsatzfähigkeit in den meisten Fällen erheblich eingeschränkt, deshalb darf der Arbeitgeber diese Frage stellen. 

3. Schwerbehinderung

Die Frage nach (Schwer-)Behinderung ist, wenn diese für die auszuübende Tätigkeit ohne Bedeutung ist, in der Phase der Vertragsanbahnung und in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig. Sie kann aber gerechtfertigt sein, wenn die Behinderung die vertragsgemäße Arbeitsleistung dauerhaft unmöglich macht.

4. Vorstrafen

Eine allgemeine Frage nach „Vorstrafen“ oder „Vorstrafen aller Art“ ist unzulässig, weil sie keinen konkreten Bezug zu dem beabsichtigten Arbeitsverhältnis hat. Es ist jedoch zulässig, die Frage nach Vorstrafen zu konkretisieren, wenn diese für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. 

5. Gewerkschaftszugehörigkeit

Nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht fragen. Möchte er jedoch im Rahmen der Anwendung von Tarifverträgen zwischen Mitgliedern einer Gewerkschaft und Nichtmitgliedern unterscheiden, was rechtlich zulässig ist, darf er den Arbeitnehmer nach der Einstellung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. 

6. Religions-/Parteizugehörigkeit

Ebenfalls unzulässig in einem Bewerbungsgespräch ist die Frage nach der Religions- und/oder Parteizugehörigkeit. Nach der Einstellung ist diese Frage jedoch zulässig, da sie wegen der ggf. abzuführenden Kirchensteuer Voraussetzung für die korrekte Erstellung von Lohnabrechnungen ist. Anders kann dies jedoch bei sog. Tendenzbetrieben wie kirchlichen Krankenhäusern sein.


Worauf achten Personalverantwortliche, wenn es um die Einstellung von Berufseinsteigern geht?

Christian Brenker: Erstmal ist die Form die Basis, um ins Gespräch einzusteigen. Außerdem ist es wichtig, dass sich der Bewerber ernsthaft mit möglichen Perspektiven auseinandersetzt – dass er auch schon konkrete Vorstellungen mitbringt. Das hilft auf jeden Fall – und das hat natürlich auch wieder etwas mit dem Thema Vorbereitung zu tun: Wie intensiv habe ich mich schon damit auseinandergesetzt, was bei diesem Arbeitgeber möglich ist? Dann hat man als Bewerber auch die Möglichkeit, viel konkreter Ansprüche zu stellen, die nicht zu fordernd rüberkommen. Das zeigt uns gleichzeitig, dass die Stelle für den Bewerber nicht nur eine kurzfristige Lösung ist und er in einem halben Jahr wieder weg ist, sondern dass sie oder er jemand ist, mit dem wir langfristig und nachhaltig planen können. Und wenn das vom Bewerber verdeutlicht wird, ist es Personalern oder Führungskräften im medizinischen Bereich natürlich auch möglich, verschiedene Einsatzmöglichkeiten im Haus zu entwickeln. Verantwortungsbereitschaft und Selbstwirksamkeit sollten bereits im Vorstellungsgespräch deutlich erkennbar sein. Wichtig ist aber auch auf beiden Seiten eine Verbindlichkeit in der Einhaltung von Absprachen.

Was für Tipps haben Sie für Berufseinsteiger, wenn es um den Kontakt zu möglichen Arbeitgebern geht?

Christian Brenker: Wichtig ist es, nicht zu fordernd zu sein – den meisten Bewerbern ist ihre gute Ausgangssituation ja bewusst. Da ist es wichtig, dass man einerseits selbstbewusst auftritt und klar formulieren kann, was man sich vorstellt. Trotzdem ist es auch wichtig, höflich zu sein und dem Gegenüber auch den Spielraum zu geben. Kompromissbereitschaft ist hier entscheidend. Außerdem sollte man sich ruhig trauen, auch unkonventionelle Wege zu gehen. Denn wer kreativ ist, der zeigt auch, dass er in Bezug auf die ganzen Anforderungen, die wir zukünftig im Berufsleben haben, flexibel und kommunikationsstark ist und auch gut interdisziplinär mit anderen zusammenarbeiten kann.

Was ist ein No-Go im Bewerbungsprozess?

Christian Brenker: Den vorherigen Arbeitgeber zu diskreditieren – das geht gar nicht. Da geht es ja auch um Fragen wie Datenschutz und Schweigepflicht. Außerdem denkt sich der potentielle Arbeitgeber, der so etwas hört: „Was bedeutet das möglicherweise für uns? Redet der oder diejenige generell schlecht über andere – künftig vielleicht auch über uns als Arbeitgeber, über das Team und über bestimmte Dinge, die vielleicht nicht so gut laufen? Unser Grundsatz ist, miteinander zu reden und nicht übereinander – deshalb ist das zum Beispiel für unser Haus ein gravierendes No-Go.

Operation Karriere Bochum, 29.06.2018. „Anregungen zum Einstieg - Orientierung, Kontakt, Selbstpräsentation", Christian Brenker, Master of Arts (M.A.), Referent für Personalmarketing, Evangelisches Klinikum Bethel, Bielefeld.

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