„Ich möchte sie sensibilisieren, kritisch zu sein und sich zu informieren. Wenn es darum geht, Rechte in Anspruch zu nehmen, lassen Sie sich beraten“, empfahl Rechtsanwalt Andreas Wagner seinen Zuhörern gleich zu Anfang seines Vortrags während des Frankfurter Kongresses von Operation Karriere.
Grundsätzlich gilt: Kliniken mit „arztspezifischem Marburger Bund-Tarifvertrag“ haben weniger Regelungsbedarf als nicht-tarifgebundene Arbeitgeber oder auch konfessionelle Arbeitgeber. „Vorsicht ist geboten bei Formulierungen wie, in Anlehnung an…“ – dies sei häufig Auslegungssache und dem Arbeitnehmer bleibe im Streitfall nichts anderes übrig, als seinen Arbeitgeber zu verklagen. „Ob das sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen, für das Binnenklima im Arbeitsverhältnis ist es natürlich nicht gut.“
Tarifgebundene Arbeitsverträge
Aber auch bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber sollten verschiedene Punkte beachtet werden. Dazu zählen:
- die Konkretisierung der Weiterbildung („Liegt die Weiterbildungsermächtigung für den gesamten Zeitraum vor?“)
- Ort der Beschäftigung (Achtung bei Verbundkliniken!)
- Liegt eine Befristung vor (aus welchem Grund?)
- Bereitschaftsdienst
- Teilzeit (Beginn / Ende der täglichen Arbeitszeit festhalten).
Wichtig sei auch, die sogenannte Opt-Out-Erklärung zu beachten. Dabei geht es um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine höhere Wochenarbeitszeit als die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen 48 Stunden zu vereinbaren. „Sind Sie bereit, freiwillig 58 statt 48 Stunden/Woche zu arbeiten?“
Nicht-tarifgebundene Arbeitsverträge
Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitsverträgen rät Wagner, folgende Punkte zu prüfen:
- Abweichung vom Tarifniveau? (Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub)
- Vertragsstrafe? (z. B. für Kündigung vor Arbeitsaufnahme)
- Verbot von Nebentätigkeit?
- Zweistufige Ausschlussfrist?
- Unangemessene Kündigungsfrist?
- Schweigepflicht gegenüber Kollegen?
- Wettbewerbsklausel
Operation Karriere Frankfurt, 11.02.2017. „Der erste Arbeitsvertrag – worauf Berufsanfänger achten sollten", Andreas Wagner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Geschäftsführer des Marburger Bundes Hessen, Frankfurt a.M.