Der erste Arbeitsvertrag – worauf Berufsanfänger achten sollten

Vorsicht bei Vertragsstrafen!

Wenn man schon vor Antritt der Stelle kündigt, kann je nach Vertrag eine Vertragsstrafe von 1-3 Monatsgehältern fällig werden. Das ist vor allem dann interessant, wenn es nicht um den Traumjob geht, sondern um eine Notlösung. Wenn nach Vertragsunterzeichnung doch noch der Wunscharbeitgeber zusagt, kann es teuer werden. Außerdem warnte Wagner davor, „verbrannte Erde“ zu hinterlassen: „Wenn man mit einem Arbeitgeber nicht im Guten auseinandergeht, spricht sich das rum – gerade in kleinen Fachbereichen wie z.B. der Augenheilkunde.“

Vorsicht sei auch bei Abweichungen vom Tarifniveau geboten – z.B. bei Arbeitszeit, Gehalt oder Urlaubsanspruch. Das wirke sich meistens zu Ungunsten der Arbeitnehmer aus. Und auch bei der Bereitschaftsdienstvergütung lohne es sich, genau hinzusehen: Üblich sei eine Vergütung von ca. 90 Prozent des normalen Gehalts plus Zuschläge für Nacht- oder Wochenenddienst. Dabei dürfe man maximal die Hälfte der Bereitschaftszeit auch arbeiten.

Zusätzliche Leistungen

Zusätzlich zum Gehalt bieten Arbeitgeber häufig auch weitere Leistungen. Hier könne man verhandeln, wenn einem etwas Bestimmtes wichtig sei, riet Wagner.

Möglich sind unter anderem:

  • Umzugskosten
  • Parkplatz
  • Kinderbetreuung
  • Begrüßungsprämie
  • Beteiligung am Pool der Privatpatienten-Einnahmen
  • Kostenübernahme z.B. für Strahlenschutz, Sonografiekurs, EKG-Grundkurs, Fachkundenachweis Rettungsdienst / Notfallmedizin


Operation Karriere Frankfurt, 03.02.2018. „Der erste Arbeitsvertrag – worauf Berufsanfänger achten sollten“, Andreas Wagner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführer des Marburger Bundes Hessen

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