Berufsbild Chirurg: Teil 5 - Weiterbildung Unfallchirurgie/Orthopädie

In dieser Serie stellen wir die verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten in der Chirurgie vor. Welche Fertigkeiten werden erlernt, wie lange dauert die Spezialisierung und welche Untersuchungs- und Behandlungsverfahren sind Gegenstand der Weiterbildung? Teil 5: Die Unfallchirurgie/Orthopädie.

Weiterbildung Chirurgie

Teil 5: Weiterbildung Unfallchirurgie/Orthopädie | Foto: Tomasz Zajda/Fotolia.com

Die operative Versorgung und Rekonstruktion von Verletzungen des Bewegungsapparates gehören ebenso zu den Aufgaben des Unfallchirurgen/Orthopäden wie die gesamte endoprothetische Versorgung des Skelettsystems und die minimal-invasive Gelenkchirurgie. Auch die konservativen Therapien von Frakturen sowie Verletzungen und Erkrankungen des muskolo-skelettalen Systems gehören zu seinem Aufgabenspektrum. Hinzu kommen die Notfallversorgung von Schwerverletzten in der Trauma-Ambulanz und die Therapie von Sportverletzungen.

Auf der Homepage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) erklären Ärzte, warum sie sich für ihr Fachgebiet entschieden haben. Hier geht es zur Unfallchirurgie/Orthopädie.

Unfallchirurgie: Fakten zur Weiterbildung

Die Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildungszeit in der Unfallchirurgie/Orthopädie beträgt 72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon

  • 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
  • 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (davon sind bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie und/oder in der Neurochirurgie möglich. Außerdem können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.)

Werden im Gebiet Chirurgie zwei Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens neun Jahre.

Die Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung Unfallchirurgie/Orthopädie sieht den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Verletzungen und deren Folgezuständen sowie von angeborenen und erworbenen Formveränderungen, Fehlbildungen, Funktionsstörungen und Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane unter Berücksichtigung der Unterschiede in den verschiedenen Altersstufen
  • der Behandlung von Schwer- und Mehrfachverletzten einschließlich des Traumamanagements
  • den zur Versorgung im Notfall erforderlichen neurotraumatologischen, gefäßchirurgischen, thoraxchirurgischen und visceralchirurgischen Maßnahmen in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
  • der konservativen und funktionellen Behandlung von angeborenen und erworbenen Deformitäten und Reifungsstörungen
  • den Grundlagen der konservativen und operativen Behandlung rheumatischer Gelenkerkrankungen
  • den Grundlagen der operativen Behandlung von Tumoren der Stütz- und Bewegungsorgane
  • der Erkennung und Behandlung von Weichteilverletzungen, Wunden und Verbrennungen einschließlich Mitwirkung bei rekonstruktiven Verfahren
  • der Erkennung und Behandlung von Verletzungen, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Hand
  • der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Sportverletzungen und Sportschäden sowie deren Folgen
  • der Mitwirkung bei operativen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
  • der Prävention und Behandlung von Knochenerkrankungen und der Osteoporose
  • der Biomechanik
  • chirotherapeutischen und physikalischen Maßnahmen einschließlich funktioneller und entwicklungsphysiologischer Übungsbehandlungen sowie der medizinischen Aufbautrainings- und Gerätetherapie
  • der technischen Orthopädie und Schulung des Gebrauchs orthopädischer Hilfsmittel einschließlich ihrer Überprüfung bei Anproben und nach Fertigstellung
  • den Grundlagen der Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften

vor.

 Die definierten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren sind

  • sonographische Untersuchungen der Bewegungsorgane einschließlich Arthrosonographien, auch bei Säuglingen
  • operative Eingriffe einschließlich Notfalleingriffe an Körperhöhlen, Wirbelsäule, Schulter/Oberarm/Ellbogen, Unterarm/Hand, Becken, Hüftgelenk, Oberschenkel, Kniegelenk, Unterschenkel, Sprunggelenk, Fuß
  • Eingriffe an Nerven und Gefäßen
  • Eingriffe bei Infektionen an Weichteilen, Knochen und Gelenken
  • Implantatentfernungen
  • Behandlung von thermischen und chemischen Schädigungen
  • konservative Behandlungen von angeborenen und erworbenen Deformitäten, Luxationen, Frakturen und Distorsionen
  • Injektions- und Punktionstechniken an Wirbelsäule und Gelenken
  • Osteodensitometrie
  • Anordnung, Überwachung und Dokumentation von Verordnungen orthopädischer Hilfsmittel

Quellen: Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), www.chirurg-werden.de und Musterweiterbildungsordnung 2013 der Bundesärztekammer.

Finde hier Informationen, Interviews, News und Videobeiträge rund um das Facharztgebiet Chirurgie und ihre unterschiedlichen Fachrichtungen.

Die Richtlinien der Weiterbildungsordnung können ganz schön verwirrend sein. Wie lange dauert die jeweilige Weiterbildung? Welche Inhalte gibt es? Welche Anlaufstellen kann man bei Fragen kontaktieren? Alle Antworten findest du hier.

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