Expertisen zur Weiterbildung
Zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung hat die BPtK Expertisen in Auftrag gegeben, die, wenn die Berichte fertig sind, mit der Politik diskutiert werden sollen. Das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) sucht Lösungen für den ambulanten Bereich. Das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) nimmt die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen einer neuen Weiterbildung für die Krankenhäuser unter die Lupe.
Dr. rer. nat. Anke Walendzik vom EsFoMed stellte Modelle zur Finanzierung vor. „Die Weiterbildung allein aus den Erträgen der Behandlungsleistungen zu finanzieren, ist kaum möglich“, sagte sie. Denkbar sei ein zusätzlicher „Strukturzuschlag zur Qualitätssicherung der Versorgung“, der von den Krankenkassen getragen werde. Alternativ seien Fondslösungen vorstellbar. Neben den Eigenleistungen könnte die Weiterbildung aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, als „Sonderfonds psychotherapeutische Weiterbildung“. Das berge aber Risiken, weil dann die Finanzierung von der Kassenlage abhänge, so Walendzik. Denkbar seien auch Förderfonds wie für die allgemeinmedizinische Weiterbildung, zu der Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen zur Sicherstellung der Versorgung verpflichtet sind (§ 75 a SGB V). Ein weiterer Förderfonds könnte aus Geldern der Rentenversicherung, der Länder oder der Kinder- und Jugendhilfe gespeist werden. „Man kann sich gut vorstellen, die Modelle miteinander zu kombinieren, also Eigenleistungen, Strukturzuschlag und Förderfonds“, sagte Walendzik.
„Die Psychotherapeuten in Weiterbildung würden in den Krankenhäusern grundsätzlich über die Entgeltsysteme finanziert werden“, erklärte Dr. Karl Blum vom DKI. Er rechnet mit Jahresbruttogehältern zwischen 50 000 und 60 000 Euro in Anlehnung an die Tarifgehälter der Ärzte. Etwa 2 500 Absolventen pro Jahrgang würden die Weiterbildung anstreben, schätzt er. Zwei Jahrgänge würden Weiterbildungsplätze an den Kliniken benötigen. „So viele Plätze wird es gar nicht geben“, gab er zu bedenken. Auch BPtK-Vize Melkop hatte darauf hingewiesen, das unklar sei, wie eine angemessene Relation zwischen Studienplätzen und Weiterbildungsplätzen sichergestellt werden soll.
„Wir gehen davon aus, dass die PiW nach einem Psychotherapiestudium besser qualifiziert sind als die heutigen Ausbildungskandidaten“, erklärte DKI-Forscher Blum. Entsprechend rechnet er damit, dass die PiW 80 Prozent der Leistungen erbringen, die jetzt ein ausgebildeter Psychotherapeut leistet. Die restlichen 20 Prozent würden auf Literaturstudium und anderes entfallen. „Die Ausgestaltung der Weiterbildung ist noch offen, aber die Reform wird zu radikalen Änderungen der Personalstruktur in den Krankenhäusern führen“, ist sich Blum sicher.
Eckpunkte der Ausbildung
Das Bundesgesundheitsministerium befasst sich in den Eckpunkten ausschließlich mit den Details der Ausbildung. Die Weiterbildung wird ausgeklammert. Vorgesehen ist ein fünfjähriges wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychotherapie, das mit Staatsexamen und Approbation abschließt und „gezielt auf die berufliche Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie zugeschnitten“ ist. Das Studium soll für die Behandlung Erwachsener sowie Kinder und Jugendlicher qualifizieren. Es soll an einer Universität oder „gleichgestellten Hochschule“ absolviert werden und ist unterteilt in zwei Studienabschnitte: Im ersten Abschnitt (1. bis 3. Jahr) werden grundlegende psychologische, psychotherapeutische und wissenschaftliche Kompetenzen erworben; im zweiten Abschnitt (4. bis 5. Jahr) sollen vertiefte psychotherapeutische, versorgungsrelevante und wissenschaftliche Kompetenzen erworben werden. Das Studium soll mindestens 5 200 Stunden umfassen, aufgeteilt in eine theoretische Ausbildung mit 2 900 Stunden, in der Wissen in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen vermittelt wird. Die praktische Ausbildung mit mindestens 2 300 Stunden soll grundlegende praktische Einblicke in den Forschungs- und Klinikalltag, Hospitationen, vertiefende berufsqualifizierende Erfahrungen in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken unter Anleitung sowie Kleingruppenangebote zur Supervision und zur Selbstreflexion umfassen. Die Hochschulen sollen sicherstellen, dass grundlegende praktische Kenntnisse in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren gesammelt werden können.