Weiterbildung und PJ: Operieren in der Schwangerschaft?

Operieren in der Schwangerschaft – ist das erlaubt? Zwei Ärztinnen haben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie und dem Perspektivforum Junge Chirurgie nun ein Positionspapier zu diesem Thema verfasst.

Ärztin und Schwangere

Darf eine schwangere Ärztin weiter Untersuchungen und Operationen durchführen? | jimcox40/fotolia

Die Feminisierung in der Medizin ist ein nun bereits seit längerem bekannter Trend: Zwei Drittel der Studienanfänger in der Medizin sind Frauen, knapp 60 Prozent bei den Berufseinsteigern sind weiblich. Daraus ergibt sich, dass ungefähr zwischen 1000 bis 1500 schwangere Ärztinnen pro Jahr in Deutschland in der Praxis bzw. im OP-Saal stehen. Ein Großteil dieser Ärztinnen befindet sich in der Weiterbildung, in deren Rahmen sie laut Musterweiterbildungsordnung klar festgelegte Operationen und Untersuchungen durchführen müssen, um am Ende zur Facharztprüfung zugelassen zu werden. Diese invasiven Tätigkeiten sind ihnen bisher streng untersagt worden. Manche Kliniken praktizieren gar ein komplettes Beschäftigungsverbot, das nicht nur bestimmte operative Eingriffe untersagt, sondern auch die Anrechnung der Zeit ab Bekanntwerden der Schwangerschaft unmöglich macht.

Die im Mutterschutzgesetz festgehaltenen Gefahren für werdende Mütter bei der Ausübung der Arbeit sind:

  • die Gefährdung durch ionisierende Strahlen
  • die Verletzungsgefahr durch den Umgang mit schneidenden/ stechenden Instrumenten
  • die Belastung durch physikalische Einflüsse
  • die psychische und körperliche Belastung bei der Patientenversorgung mit Nothilfecharakter
  • das Heben und Tragen von Lasten
  • der Umgang mit giftigen und gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen

Arzt und Ärztin

In der Zeit der Schwangerschaft müssen Ärztinnen abklären, welche Tätigkeiten sie bis zum Mutterschutz ausüben können bzw. dürfen und auf welche Arbeiten zum Schutz von Mutter und Kind verzichtet werden muss.

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Prinzipiell wird die Tätigkeit einer Schwangeren im OP-Saal durch den Gesetzgeber in den entsprechenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen nicht explizit ausgeschlossen. Daher ist die Entscheidung, ob eine schwangere Ärztin weiterhin im OP eingesetzt werden kann und möchte, individuell zu treffen. Diese Entscheidung muss gemeinsam mit der Mitarbeiterin getroffen werden. Wenn die Mitarbeiterin selbst nicht mehr operieren möchte, muss dies akzeptiert werden. Möchte sie jedoch trotz der Schwangerschaft weiter im OP arbeiten, können folgende Schutzmaßnahmen die Ausübung der Tätigkeit ermöglichen:

  • präoperatives serologisches Patientenscreening auf mögliche Infektionen wie Hepatitis C und HIV
  • Unterlassung der intraoperativen Anwendung von ionisierender Strahlung und die Anpassung des Operationsumfeldes

"Nach eigener Erfahrung ist es uns gelungen, in den Kliniken, in denen wir tätig sind, unsere operative Tätigkeit nach Erstellung einer individuellen Gefährdungsanalyse und nach Rücksprache mit unseren Vorgesetzten, dem Betriebsarzt und dem Gewerbeaufsichtsamt fortzusetzen", sagen die Autorinnen des Positionspapiers, Dr. med. Maya Niethard und Dr. med. Stefanie Donner. In den vergangenen Jahren sei der Wunsch nach der Fortsetzung der Tätigkeit größer und dringlicher geworden und deshalb haben beide das Projekt OPidS (Operieren in der Schwangerschaft) im Jungen Forum der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ins Leben gerufen und in Zusammenarbeit mit dem Perspketivforum Junge Chirurgie das Positionspapier erstellt.

Schwangere PJlerin im OP

Studentinnen im Praktischen Jahr (PJ) haben an der Klinik den Studentenstatus und sind nicht angestellt. Daher gelten für sie nicht die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzes. Das Mutterschutzgesetz ist nicht eins zu eins übertragbar.

Im Positionspapier fordern die Autorinnen jedoch für PJlerinnen die gleichen Rechte wie für angestellte Ärztinnen, da diese regulär an der Patientenversorgung im Krankenhaus teilnehmen.

Das Positionspapier kann auf der Homepage der Initiative abgerufen werden.

Quellen: www.opids.de, Positionspapier "Operieren in der Schwangerschaft", erarbeitet von Dr. med. Maya Niethard und Dr. med. Stefanie Donner in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie und dem Perspektivforum Junge Chirurgie.

Welche Möglichkeiten bietet das PJ? Wird ein Auslandsaufenthalt anerkannt? Wie ist die rechtliche Situation, welche Tätigkeiten dürfen ausgeübt werden, welche nicht? Gibt es einen Anspruch auf Vergütung und Urlaub? Erfahre es hier.

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