Blog: Vom Arztdasein in Amerika – Assistenzkräfte

Nachdem das Assistenzarztdasein in Frankreich und Deutschland ausprobiert wurde, ging Dr. Peter Niemann nach Amerika. Er schreibt in seinem Blog "Vom Arztdasein in Amerika" auf aerzteblatt.de über seine Ausbildung zum Internisten sowie der Zeit danach, aber auch über die Skurrilität eines Arztlebens in USA - dieses Mal über Assistenzkräfte im amerikanischen Gesundheitssystem.

Arzt Amerika

Im amerikanischen Gesundheitssystem gibt es die Tätigkeiten "physician assistant" und „nurse practitioner“. | Pixabay

Ärztliche Konkurrenz oder Entlastung?

Das amerikanische System kennt seit Jahrzehnten neben dem Arzt- und Krankenpflegeberuf auch Arbeitskräfte, die zwar nicht ärztliche, aber doch arztähnliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Diese fallen, je nach Ausbildung, in die zwei Kategorien des „Arztassistenten“ (englisch: „physician assistant“) oder der ärztlichtätigen Krankenschwester (englisch: „nurse practitioner“). Die Ausbildungen sind allesamt akademisch, also an Universitäten angesiedelt, aber in ihrer Länge, Intensität und Qualität unterschiedlich: Der Arztberuf hat nicht nur ein vormedizinisches Studium zur Pflicht, sondern auch noch eine postuniversitäre Weiterbildung, ähnlich wie in Deutschland, während welcher man als Assistenzarzt (englisch: „resident“) unter der Leitung von Fach- und Oberärzten steht.

Beim Arztassistenten, der zumeist ein zwei- oder dreijähriges Studium nach einem initialen Hauptstudium absolviert, und bei der ärztlichtätigen Krankenschwester, die nach vier Jahren Krankenpflegestudium zwei bzw. drei weitere Jahre studiert, um arztähnlich hiernach tätig zu werden, entfällt zumeist solch eine Weiterbildung, sodass sie im Anschluss an ihr Studium in ihrem „Hauptfach“ tätig werden können.

So hat ein Neurologe zum Beispiel acht Jahre Studium und vier Jahre assistenzärztliche Weiterbildung mindestens zu durchlaufen, während eine in der Neurologie arbeitende ärztlichtätige Krankenschwester nur sechs Jahre Studium und keine anschließende Weiterbildung benötigt – viele arbeiten zwar im Anschluss ihres Studiums für einige Monate oder wenige Jahre unter Aufsicht eines Arztes dann in der Neurologie, das ist aber nicht zwingend vorgegeben. Mit anderen Worten ist der Neurologe verpflichtet, mindestens zwölf Jahre Ausbildung für eine Tätigkeit in seinem Fachgebiet zu absolvieren, der Kardiologe, um ein weiteres Beispiel zu nehmen, gar vierzehn bzw. fünfzehn Jahre, die ärztlichtätige Krankenschwester im neurologischen oder kardiologischen Bereich aber nur sechs Jahre Ausbildung. Das ist ein deutlicher Unterschied.

Nun wird seit Jahren in den Medien von einem Arztmangel gesprochen, wobei sich die Geister daran scheiden, ob es diesen wirklich gibt oder einfach nur, angesichts der den Ärzten zunehmend abgeforderten administrativen und logistischen Bedingungen, zu viel ihrer Patientenzeit genommen und die Bezahlung von ihnen nicht mehr als ausreichend hoch angesehen wird. Denn Faktum ist, dass viele Ärzte demotiviert sind und ihre Stundenzahl Jahr um Jahr zurückschrauben, und ich in meinem Freundeskreis genug Beispiele von Kollegen habe, die genau aus solchen Gründen heraus frühzeitig sich haben berenten bzw. in Teilzeit versetzen lassen. Gerade schlechter bezahlende Institutionen wie Gefängnisse oder Krankenhäuser bzw. Praxen im Veteranensystem gehören zu den Einrichtungen mit vielen offenen Stellen, beides übrigens zu 100 Prozent vom Staat bezahlte Einrichtungen.

Das Veteranensystem dient ja der Behandlung von aktiven und berenteten Patientenangehörigen, und gerade in letzter Zeit gab es wiederholt negative Medienberichte von suboptimaler Gesundheitsversorgung in diesem System. Außerdem gibt es derzeit Tausende an offenen ärztlichen Stellen, und täglich erhalte ich mehrere Briefe, in denen mir Arbeitsstellen im Veteranensystem angeboten werden, übrigens oft nur zu 50 bis 70 Prozent eines durchschnittlichen Internistengehaltes. Man findet unter solchen Bedingungen natürlich nicht ausreichend Ärzte, und daher versucht man, das Problem der offenen Stellen nicht durch eine Erhöhung der ärztlichen Bezahlung und einer Verbesserung des Arbeitsumfeldes zu begegnen, sondern durch Gesetzes­änderungen: Man will ärztlichtätigen Krankenschwestern ermöglichen, ohne ärztliche Aufsicht nun im gesamten Veteranensystem zu arbeiten und debattiert dafür seit Anfang Juni 2016 ein neues Gesetz.

An diesem Gesetzesvorhaben ist nun eine große Debatte entbrannt – können Krankenschwestern mit zwei oder drei Jahren an zusätzlicher Ausbildung auf dem gleichen Niveau wie Ärzte arbeiten? Werden diese den Arzt entlasten? Oder werden sie, weil sie für rund die Hälfte eines ärztlichen Gehaltes arbeiten, eher diesem zur Konkurrenz werden? Hier auch ein amerikanisches Argument, für deutsche Ohren etwas ungewohnt: Verdienen nicht die Menschen, die ihr Leben für die Sicherheit aller riskiert haben, die beste medizinische Versorgung, die ein Land ermöglichen kann? Wird nun das Veteranensystem schlechter werden, da es zunehmend auf ärztlichtätige Krankenschwestern setzt, oder sind sie den Ärzten mehr oder minder äquivalent? Ist diese Lösung temporär oder nur der Einstieg in eine Ausdifferenzierung der amerikanischen Gesundheitsversorgung?


Alle Blog-Beiträge von Dr. Peter Niemann "Vom Arztdasein in Amerika" können hier nachgelesen werden.

Dieser Artikel wurde uns zur Verfügung gestellt von
Operation Karriere auf Instagram