Vergütung Ambulante Weiterbildung: MB begrüßt Regelung

Der Marburger Bund (MB) begrüßt klare vertragliche Regelungen für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Weiterbildung. Es dürfe keine Nachteile gegenüber der stationären Weiterbildung geben.

Symbolfoto | Robert Kneschke

Die gesetzliche Klarstellung, dass in ambulanter Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte zukünftig eine dem Tarifgehalt in Krankenhäusern entsprechende Vergütung erhalten sollen, begrüßte der MB ausdrücklich. Die Betreiber von Arztpraxen sowie anderer ambulanter Weiterbildungsstätten sind laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nun dazu verpflichtet, den von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Förderbetrag auf die im Krankenhaus gezahlte Vergütung anzuheben und an die angestellten Ärztinnen und Ärzte auszuzahlen.

Dies war in der Vergangenheit nicht immer passiert, ist aber seit dem 24. Juli 2015 gesetzlich bindend. Da diese Regelung allerdings auch einer vertraglichen Absicherung bedarf, erarbeitet der MB momentan für Mitglieder, die eine ambulante Weiterbildung absolvieren, einen Muster-Anstellungsvertrag. Dieser enthält Regelungen zur Vergütung und zu allen wesentlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses. „Die Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Weiterbildung haben Anspruch auf verbindliche vertragliche Regelungen, die nicht unterlaufen werden können. Dagegen sind freiwillige und damit unverbindliche Selbstverpflichtungen und Kodizes, wie sie Verbände der niedergelassenen Ärzte propagieren, wohl eher als Einladung an Praxisinhaber zu verstehen, Gehaltsdumping zu betreiben“, erklärt Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.

MB gegen niederländisches Modell

Der MB spricht sich deutlich gegen Überlegungen aus, die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin über ein Stiftungsmodell (KBV) oder Kompetenzzentren (DEGAM) neu aufzustellen. Diese Modelle existieren bisher zum Beispiel in den Niederlanden. „Bereits in finanzieller Hinsicht ist das deutsche Förderprogramm Allgemeinmedizin dem niederländischen Modell klar überlegen: Es führt bei geringeren finanziellen Aufwendungen deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte mit einem deutlich höheren Einkommen zum Facharzt für Allgemeinmedizin“, konstatiert Dr. Hans-Albert Gehle, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.

Eine der Folgen der Einführung eines solchen Systems in Deutschland sei eine starke Reglementierung der Weiterbildung. „Gerade wegen der ungünstigen Weiterbildungssituation in den Niederlanden – und vielen europäischen Ländern mit ähnlichen Modellen – kommen Jahr für Jahr Ärzte nach Deutschland, um hier unterschiedliche Facharztweiterbildungen zu absolvieren“, betont Gehle.

Quelle: www.marburger-bund.de Foto: Robert Kneschke

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