Nuklearmediziner sind Fachärzte für Untersuchungen mit radioaktiven Substanzen, sogenannten Radiopharmaka. Diese Mediziner können sowohl diagnostisch als auch therapeutisch tätig sein. Sie erstellen spezielle "Röntgenbilder". Die Aufnahmen nennen sich Positronen-Emissions-Tomografie (PET), SPECT oder Szintigraphie. Dafür wird dem Patienten in einer für ihn unschädlichen Menge ein radioaktives Präparat in die Vene gespritzt. Dieses Medikament kann sich dann in dem zu untersuchenden Organ anreichern und Stoffwechselvorgänge sichtbar machen, die auf bestimmte Erkrankungen schließen lassen. Krebszellen beispielsweise haben einen erhöhten Traubenzuckerverbrauch.
Vor allem Krebserkrankungen, Schilddrüsenentzündungen, Nierenerkrankungen oder Rheuma werden so erkannt. Doch auch bei Herzkrankheiten, der Untersuchung des Gehirns und des Zentralen Nervensystems, bei Rheuma und Skelettkrankheiten sowie vielen anderen Indikationen, spielt die Nuklearmedizin eine entscheidende Rolle.
Geringe Risiken
In der Therapie kann die Nuklearmedizin bei der Behandlung bestimmter Krebserkrankungen beachtliche Erfolge erzielen. Dabei werden meist Beta-Strahlen eingesetzt, die nur eine geringe Reichweite und Gewebedurchdringung aufweisen. Auch Nuklide, die sowohl Beta- wie Gammastrahlen abgeben, werden angewendet. Somit ist die Untersuchung nur mit einer geringen Strahlenbelastung für den Patienten verbunden. Die Risiken sind also gering, Nebenwirkungen selten. Viele nuklearmedizinische Verfahren eignen sich daher nicht nur für die Krebsbehandlung, sondern auch zur Therapie gutartiger Erkrankungen. Am bekanntesten ist die Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen mit radioaktivem Jod.
Nuklearmediziner können selbstständig tätig sein oder sich in einem Krankenhaus anstellen lassen.
Fakten zur Weiterbildung
Die Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildungszeit für Nuklearmediziner beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
● 12 Monate in der stationären Patientenversorgung (davon können 6 Monate in einem anderen Gebiet oder bis zu 12 Monate in Radiologie angerechnet werden)
Der Inhalt der Weiterbildung
Die Weiterbildung in Nuklearamedizin sieht den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in folgenden Bereichen vor:
- den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik in der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Messtechnik einschließlich Datenverarbeitung
- der Indikationsstellung, Untersuchung und Behandlung mit Radiodiagnostika und -therapeutika
- der nuklearmedizinischen in-vivo- und in-vitro-Diagnostik unter Verwendung von organ-/zielgerichteten Radiodiagnostika und -therapeutika einschließlich Befundanalyse, Schweregrad-, Prognose- und Therapieeffizienz-Bestimmungen
- der molekularen Bildgebung, insbesondere mit Radiopharmazeutika
- der nuklearmedizinischen Therapie einschließlich der damit verbundenen Nachsorge
- der Therapieplanung unter Berücksichtigung der Dosisberechnung
- der Radiochemie und der gebietsbezogenen Immunologie und Radiopharmakologie
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der interdisziplinären Zusammenarbeit zwecks Kombination mit anderen Behandlungsverfahren
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen von Abdomen, Retroperitoneum und Urogenitalorganen, Schilddrüse, Gesichtsweichteilen und Weichteilen des Halses
nuklearmedizinische Untersuchungen einschließlich tomographischer Verfahren mittels SPECT-Technik und PET-Technik:
- am Zentralnervensystem
- am Skelett- und Gelenksystem
am kardiovaskulären System:
- am Respirationssystem
- am Gastrointestinaltrakt
- am Urogenitalsystem
- an endokrinen Organen
- am hämatopoetischen und lymphatischen System
nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei:
- benignen und malignen Schilddrüsenerkrankungen
- anderen soliden oder systemischen malignen Tumoren und/oder benignen Erkrankungen
Quelle: Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2015