Anästhesisten begleiten ihre Patienten vor, während und nach der Operation. Sie führen die Aufklärungsgespräche mit ihnen durch und klären sie über eventuelle Risiken einer Operation auf. Während des Eingriffes leiten sie die Narkose des Patienten ein und beobachten dessen Vitalfunktionen und -parameter. Nach dem Eingriff überwachen sie unter anderem die Aufwachphase. Sie beherrschen darüber hinaus intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeutische Maßnahmen.
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium können approbierte Ärzte die berufsbegleitende Weiterbildung zum/ zur Facharzt/-ärztin beginnen. Diese erfolgt in einer der von den Landesärztekammern befugten Weiterbildungsstätten. Im Anschluss an den Facharzterwerb gibt es mehrere Spezialisierungsmöglichkeiten: Als die vier Säulen der Anästhesiologie zählen neben der Anästhesie noch die Zusatzweiterbildungen Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerzmedizin. Mit diesen vier Bereichen zählt die Anästhesiologie zu den vielfältigsten und abwechslungsreichsten Fachgebieten der Medizin. Die medizinische Grundlagenausbildung ist sehr breit und die Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten sind sehr gut.
Fakten zur Weiterbildung
Die Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildungszeit in der Anästhesiologie beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden oder bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können bis zu 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet angerechnet werden
Der Inhalt der Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin sieht den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Anästhesiverfahren
- der Beurteilung perioperativer Risiken
- Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin
- dem Ablauf organisatorischer Fragestellungen und perioperativer Abläufe des Gebietes
- der gebietsbezogenen Behandlung akuter Schmerzzustände, auch im Bereich der perioperativen Medizin
- der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schrittmacheranwendung
- notfallmedizinischen Maßnahmen
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler Ernährung
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der perioperativen Medikation
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnen und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild
vor.
Die definierten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren sind
- Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen
- Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Elektrokardiogramme
- selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren (im Gebiet Chirurgie, im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe, bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten, bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich, rückenmarksnahe Regionalanästhesien, periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
- Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade (bei intrathorakalen Eingriffen, bei intrakraniellen Eingriffen)
Quellen: www.anaesthesist-werden.de und Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, 2015.