Im Gespräch mit Ulrich Langenberg (Foto, l.), Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein, auf dem Operation Karriere-Kongress in Köln, 15.11.2014
Frage: Herr Langenberg, was erwartet die jungen Kollegen in der Facharztprüfung?
Langenberg: Die Weiterbildungsprüfung wird gerne als „kollegiales Fachgespräch“ bezeichnet, und so ist das tatsächlich auch gemeint. Die Weiterbildung selbst findet schließlich in den Jahren vor der Prüfung durch den Weiterbildungsbefugten statt. Wenn der jeweilige Kandidat in diesem Zeitraum eine gute, strukturierte Weiterbildung absolviert hat, dann kann er selbstbewusst in dieses Gespräch gehen. Wichtig ist, dass der Kandidat die bereits durch Zeugnisse und Logbuch belegte Facharztreife in der Prüfung unter Beweis stellt. Das geschieht anhand von konkreten Fragen und praktischen Beispielen, die von zwei Fachprüfern unter Moderation eines Vorsitzenden im circa 30-minütigen Gespräch gestellt beziehungsweise dargelegt werden. Natürlich bereiten sich die Kolleginnen und Kollegen auch noch einmal gründlich auf die Prüfung vor. Die Erfahrung zeigt, dass die Prüfung dann für die allermeisten kein Problem darstellt.
Frage: Raten Sie zu einem Auslandsaufenthalt? Wie sieht es mit der Anerkennung aus?
Langenberg: Für eine Zeit ins Ausland zu gehen, kann persönlich in vielerlei Hinsicht eine Bereicherung sein und natürlich auch für die berufliche Laufbahn. Man sollte sich im Vorfeld vergewissern, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten, die man dort „vor Ort“ erwirbt, zu dem passen, was in der Weiterbildungsordnung in diesem Gebiet vorgesehen ist – darüber braucht man am Ende auch ein Zeugnis. Aus dem Zeugnis muss möglichst detailliert hervorgehen, was man in welcher Zeit ganz konkret gemacht und gelernt hat. Wichtig ist, dass man klar benennen kann, welcher Arzt mit einer Chefarztfunktion – das heißt jemand der nicht weisungsgebunden tätig war – persönlich in dieser Zeit als Mentor für die Weiterbildung verantwortlich gewesen ist. Dieser Arzt muss auch das Zeugnis ausstellen, aus dem Art und Umfang der erworbenen Kenntnisse hervorgehen. Die Ärztekammer entscheidet dann, ob die ganze Zeit oder gegebenenfalls ein Teil anerkannt werden kann. Da wird jeder Einzelfall fair und nach transparenten Kriterien beurteilt. Hilfreich ist es, vorab bei der Kammer eine schriftliche Abfrage durchzuführen und so vorher schon zu wissen, ob und wieviel unter welchen Bedingungen anerkannt werden kann.