Operieren in der Schwangerschaft – Tipps und Hinweise für die Praxis vom Deutschen Ärztinnenbund*
Das kann die ÄRZTIN tun
- Impfstatus überprüfen
- Informationen über das Mutterschutzgesetz, die Schwangerschaft und die üblichen Abläufe in der Abteilung bzw. Praxis einholen
- Fahrplan erstellen (z.B. Zeitpunkt für offizielles Bekanntgeben der Schwangerschaft festlegen, wie kann ich meine bisherige eigenverantwortliche Arbeit als Fach- oder Oberärztin weiterführen)
- Gespräch mit der/dem Vorgesetzten suchen
- Termin für die Gefährdungsbeurteilung
- Verbündete unter den Kolleginnen und Kollegen suchen und sich kollegial zeigen (z.B. Sonn- und Feiertagsdienste und -schichten bis 22 Uhr übernehmen – natürlich nur, wenn dabei Alleinarbeit ausgeschlossen ist)
- betriebsärztliche Erhebung des Immunstatus
Das kann der ARBEITGEBER tun
- Schwangerschaften grundsätzlich als normal ansehen und den Kompetenzzuwachs der Frau im Blick haben
- jeder Schwangeren für alle erkennbar den Rücken stärken und sie mit den nötigen Informationen versorgen
- ein Beschäftigungsverbot nur als Ultima Ratio aussprechen
- in der Praxis dafür sorgen, dass die Schwangere neue Patienten «vorsortiert» zugeteilt bekommt (z.B. keine Patienten mit infektiösen Erkrankungen)
- kein primäres Interesse an der Rückerstattung der «Ausfallpauschale»
- fachliche Weiterbildung und die weitere Karriere während und nach dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit gemeinsam mit der Ärztin planen
- die Furcht der werdenden Mutter vor einer Fruchtschädigung am Arbeitsplatz respektieren und sinnvolle alternative Beschäftigungsmöglichkeiten erörtern
- die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung eines jeden Arbeitsplatzes voranzutreiben, nicht erst, wenn eine Frau schwanger wird
- in Fortbildungen und per Aushang die Reform des Mutterschaftsrechts thematisieren
Fragen für das Gespräch mit der/dem Vorgesetzten
- Wie kann ich weiterhin operativ oder interventionell tätig sein?
- Folgendes fehlt mir noch für meinen Weiterbildungskatalog, kann ich noch was vor dem Mutterschutz durchführen?
- Wie kann ich auf der Intensivstation arbeiten?
- Welche Hausbesuche kann ich weiterhin machen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, verstärkt wissenschaftliche und organisatorische Tätigkeiten auszuüben?
- Welche beruflichen Perspektiven gibt es hier nach Mutterschutz und ggf. Elternzeit für mich?
Das ist bei operativer oder interventioneller Tätigkeit zu tun
- Betreuung elektiver, nachweislich nicht infektiöser Patienten «Notfälle sind tabu»!
- Besonderes Augenmerk auf den Eigenschutz legen (z.B. doppelte Handschuhe, Schutzbrille)!
- Patient vor jeder Operation untersuchen, ob eine nicht impfbare Infektion vorliegt!
- Zeitlimit bei Operationen beachten (4 Stunden)!
- Bereitstellen einer Sitzgelegenheit!
- Verlassen des Kontrollbereichs bei Röntgenuntersuchungen, wöchentliches Auslesen des Dosimeters mit Zweitdosimeter in Uterushöhe!
- Bei Tätigkeit in der Anästhesie: nur intravenöse Narkosen (TIVA) anwenden und auf Maskennarkosen und Lachgas verzichten!
- Keine Beteiligung an Lagerungsmaßnahmen!
- Abgeben der Operation muss jederzeit möglich sein!
- Kein Kontakt mit Formalin
*Auszugsweise gestatteter gekürzter Nachdruck des vom Deutschen Ärztinnenbund herausgegebenen Faltblatts "Tipps und Hinweise für die Praxis – Was kann eine Ärztin mit Kinderwunsch tun, wie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handeln?" www.aerztinnenbund.de/downloads/5/Kinderwunsch.pdf
Weitere Informationen erteilt Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB), E-mail: barbara.schmeiser@aerztinnenbund.de