In Hessen stimmten die hessischen Delegierten nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich dafür, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht in die neue Weiterbildungsordnung zu übernehmen.
Als weitere hessenspezifische Änderung beschlossen sie, die Zusatzbezeichnung ambulante Geriatrie in die neue Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Weiterbildungszeit für den Facharzt für Innere Medizin, die Zusatzweiterbildung Psychoanalyse und die Zusatzweiterbildung Psychotherapie, das Impfwesen und die Überschreitung von Zeitvorgaben der Weiterbildung in besonderen Härtefällen.
In der neuen baden-württembergische Weiterbildungsordnung sind Richtzahlen nur noch teilweise vorgeschrieben. Zudem sind stationäre Weiterbildungszeiten nur noch dort festgelegt, wo sie zwingend erforderlich sind und die ambulante Weiterbildung wird weiter flexibilisiert.
„Wir ermöglichen damit eine neue Qualität der Facharzt-Weiterbildung: Die Weiterbildungsordnung wird flexibler und kompetenzorientiert, die vermittelten Inhalte sind wichtiger als Richtzahlen“, sagte Kammerpräsident Wolfgang Miller.
Insgesamt wird es in Baden-Württemberg künftig in 34 Gebieten 51 Facharzt- und 10 Schwerpunktbezeichnungen geben, ergänzt durch 57 Zusatz-Weiterbildungen, hiervon 31 mit obligaten Weiterbildungszeiten und 26, die berufsbegleitend erworben werden können.
Die Ärztekammer hat sich darüber hinaus aufgrund der regionalen Versorgungsengpässe im Südwesten für die schnelle Einführung der Zusatzweiterbildungen „Klinische Akut- und Notfallmedizin“, „Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern“. Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ wird es – im Gegensatz zu Hessen – auch weiterhin geben.