Mehr Geld für Ärzte an Unikliniken

Der Tarifabschluss für Ärzte an Unikliniken steht: Der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) haben sich geeinigt. Es gibt eine Höchstgrenze für Dienste. Ärzte bekommen in drei Stufen 6,5 Prozent mehr Gehalt.

Mehr Geld und eine Höchstgrenze für Bereitschafts- und Wochenenddienste – der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken ist in trockenen Tüchern. | megaflopp - Fotolia

Zwei Tage lang haben die Tarifpartner verhandelt. Nun haben sie sich auf die Eckpunkte einer Tarifeinigung für insgesamt 20.000 Ärztinnen und Ärzte an den 23 tarifgebundenen Unikliniken geeinigt. „Es war keine leichte Geburt. Gegen erhebliche Widerstände haben wir mit der Unterstützung unserer Mitglieder in den Unikliniken ein respektables Gesamtergebnis erreicht, das die Ärztinnen und Ärzte insgesamt entlastet. Zudem haben sie jetzt mehr Planungssicherheit bezüglich ihrer Arbeitszeiten“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, im Anschluss an die vierte Verhandlungsrunde beider Seiten in Hannover. Nun müssen noch die Tarifgremien des Marburger Bundes zustimmen. Beide Seiten haben dafür eine Erklärungsfrist bis zum 14. April vereinbart.

Das steht drin:

Gehälter: Die Gehälter der Uniklinik-Ärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 erneut um 2,0 Prozent. Derzeit verdient ein Assistenzarzt in einem Uniklinikum im ersten Jahr rund 4.600 Euro/Brutto. 

Bereitschaftsdienste: Ab dem 1. Oktober 2020 haben Ärzte höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat zu leisten. Zusätzlich darf einmal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden. Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken sind mehr Bereitschaftsdienste nur dann zu leisten, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. „Eine Ausnahme entwertet nicht die Regel. Durch die neue Höchstgrenze haben Ärztinnen und Ärzte erstmalig einen klaren Anspruch auf zahlenmäßige Begrenzung ihrer Dienste bezogen auf den jeweiligen Kalendermonat“, erklärte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

Wochenenddienste: Für Wochenenddienste in der Zeit von Freitag, 21 Uhr, bis Montag, 5 Uhr, gilt künftig eine vergleichbare Regelung. Sie führt dazu, dass gegenüber Ärztinnen und Ärzten nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeitsleistung (Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) angeordnet werden darf. Entsprechend der Regelung zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste kann darüber hinaus pro Quartal an einem weiteren Wochenende die Anordnung von Arbeitsleistung erfolgen.

Ärztinnen und Ärzte in den tarifgebundenen Universitätskliniken der Länder sollen am 4. Februar ganztägig streiken: Dazu hat der Marburger Bund aufgerufen. Anlass sind die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

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Dienstplangestaltung: Einigkeit erzielten beide Seiten auch bei den Regelungen zur Dienstplangestaltung. Dienstpläne müssen künftig spätestens sechs Wochen im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt.

Arbeitszeiterfassung: Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2020 an vollständig durch elektronische oder andere ebenso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.

Marburger Bund zeigt sich zufrieden

„Natürlich hatten wir auch nach dieser Tarifrunde noch weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist analog zu der letztjährigen Übereinkunft mit den kommunalen Arbeitgebern eine echte Zeitenwende gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr auch im Tarifvertrag der Uniklinik-Ärzte fest verankert“, hob Botzlar hervor.

Der Einigung war ein ganztägiger Warnstreik am 4. Februar vorausgegangen.

Quelle: Marburger Bund (7.3.2020)

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