Ihre Vereinbarung sieht vor, dass niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, die einen Weiterbildungsassistenten anstellen, einen Zuschuss zu den Gehaltskosten in Höhe von monatlich 3.500 Euro für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erhalten können.
Dies entspricht der bereits seit Jahren etablierten, gesetzlich geregelten Förderung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. „Wir haben bereits jetzt Probleme, freiwerdende Praxen nachzubesetzen und sehen deshalb dringenden Handlungsbedarf, um die Situation beim kinderärztlichen Nachwuchs zu verbessern, damit die kleinen Patienten auch zukünftig wohnortnah eine medizinische Grundversorgung erhalten können“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Axel Rambow. Er wies daraufhin, dass jeder vierte Kinderarzt im Land über 60 Jahre alt sei.
„Unsere Vereinbarung knüpft an die Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin an. Diese hat sich bereits seit vielen Jahren bewährt und zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen beim hausärztlichen Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern geführt“, sagt Harald Möhlmann von der AOK Nordost.
„Damit ist es für unsere Kollegen endlich wirtschaftlich darstellbar, sich in der Weiterbildung unserer Praxisnachfolger zu engagieren“, begrüßte Andreas Michel, Landeschef des Verbandes der Kinder- und Jugendmedizin, die Vereinbarung.