„Unsere Analysen zeigen, wie prekär sich die Zahlen in den kommenden Jahren gerade bei den fachärztlichen Grundversorgern entwickeln werden. Deshalb haben wir ein hohes Interesse daran, die zur Verfügung stehenden Mittel der Förderung in vollem Umfang für die Weiterbildung fachärztlichen Praxisnachwuchses in Niedersachsen zu nutzen“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KV Niedersachsen. Die Krankenkassen lehnten dies aber bislang ab.
Im Augenblick sind volle Förderstellen für die Weiterbildung in Niedersachsen nur in vier Fachgebieten möglich: Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychiatrie. Unabhängig davon gibt die KV einseitig einen monatlichen Zuschuss von 2.400 Euro für jede ambulante fachärztliche Weiterbildung.
Die Weiterbildungsförderung für Fachärzte in der Praxis geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2015 zurück. Die Fördersumme je Weiterbildungsstelle liegt bei 4.800 Euro, die zur Hälfte je von der KV und den Krankenkassen getragen werden sollen. Es stehen für Niedersachsen knapp 100 Weiterbildungsstellen zur Verfügung. Tatsächlich gefördert werden laut der KV zurzeit nur 70 Stellen.
„Wir halten die Weiterbildungsförderung für ein wichtiges Instrument der Nachwuchsgewinnung. Wir sehen jetzt schon in einigen Bereichen, dass wir auch bei der fachärztlichen Versorgung in den kommenden vier bis fünf Jahren riesige Probleme bei der Sicherstellung bekommen werden“, begründete Barjenbruch den Vorstoß. Er betonte, die Förderung der Facharztweiterbildung sei eine Investition in die Zukunft. „Die Krankenkassen verweigern sich bisher. Das ist Sparen am falschen Ende“, kritisierte der KV-Vorstandsvorsitzende.