Finanzielle Förderung für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

Schon seit mehr als zehn Jahren können Ärzte in Weiterbildung in der Allgemeinmedizin finanziell gefördert werden. Dennoch wird der Fördertopf nicht geleert. Der Grund: die zuständigen Weiterbilder versäumen die Beantragung.

Formular

Einige Formulare müssen unterschrieben werden, bis es mit der Förderung klappt. | Thodonal/Fotolia

Mindestens 7.500 Assistenzärzte in der Allgemeinmedizin, die im ambulanten oder stationären Bereich angestellt sind, können finanziell gefördert werden. Darauf haben sich im Juli diesen Jahres die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) erneut geeinigt. Neu ist dieses Abkommen nicht, schon seit mehr als zehn Jahren können Weiterbilder für Assistenzärzte in der Allgemeinmedizin eine Förderung erwirken. Manchmal wissen leitende Ärzte nicht von dem Programm, manchmal hindert sie aber auch die hohe Arbeitsbelastung daran Gelder zu beantragen, die ihnen oder vielmehr den Assistenzärzten zustehen.

Als Assistenzarzt ist man auf die Beteiligung des Arbeitgebers angewiesen, weil dieser die Förderung beantragt. Das Krankenhaus stellt den Förderantrag auch nicht für eine zu besetzende Stelle, sondern konkret für einen Stellenbewerber. Die Fördergelder werden dann nicht direkt an den Bewerber selbst ausgezahlt. Die zuständigen Weiterbilder, also die Krankenhausträger oder der niedergelassene Arzt, bekommen sie überwiesen und leiten sie weiter. Der Gehaltszuschuss ist, wie der Name schon sagt, als Zuschuss angedacht. Er soll gewährleisten, dass der Arbeitgeber dem Assistenzarzt mindestens den Durchschnittsgehalt der branchenüblichen Tarifverträge zahlen kann. Je nach Verhandlungsgeschick kann man die Förderzahlung aber auch als Grund rechtfertigen, eine übertarifliche Entlohnung zu erhalten.  

Bis zu 3.500 Euro monatliche Förderung möglich

Die Förderung beträgt für den stationären Bereich monatlich 1.360 Euro. Wenn man den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung ableistet, wird die Förderung um 980 Euro monatlich erhöht, beträgt dann also insgesamt 2.340 Euro monatlich. In der ambulanten hausärztlichen Versorgung ist die Zuschusszahlung noch höher. Hier kann eine monatliche Förderung von 3.500 Euro beantragt werden. 

Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte bei einer ganztätigen Beschäftigung beträgt drei Monate. Die maximale Förderdauer der allgemeinmedizinischen Weiterbildung richtet sich nach der geltenden Weiterbildungsordnung. Grundsätzlich können alle Zeiträume gefördert werden, die auf die Weiterbildung Allgemeinmedizin angerechnet werden. 

Ein Blick in die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung lohnt sich also vor dem Antritt einer Assistenzstelle in der Allgemeinmedizin. Die Chancen auf Förderung stehen sehr gut. 

Weitere Informationen findet man in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung oder auf der Website der zuständigen Ärztekammer. 

Wie hoch ist das Gehalt eines Arztes? Was verdient ein Assistenzarzt während der Weiterbildung? Lohnt sich als Facharzt die Gründung einer Praxis? In dieser Rubrik gehts ums Geld.

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