Überblick: Weiterbildung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Ein Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie hat eine sehr anspruchsvolle ärztliche Ausbildung durchlaufen, denn um zur Weiterbildung zugelassen zu werden, benötigt man neben dem zahnärztlichen Examen auch die Approbation als Arzt. Was tut der werdende MKG-Chirurg in seiner fünfjährigen Weiterbildung?

MKG-Chirurgie

Auch ein zahnmedizinisches Studium benötigt man, um die Weiterbildung zum MKG-Chirurg beginnen zu können. | Dan Race/Fotolia

Als Teilgebiet der Chirurgie liegt der Schwerpunkt der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG-Chirurgie), auf dem Mund, der Kieferregion und dem Gesicht mit Schädelbasis. Patienten werden von Zahnärzten an MKG-Chirurgen verwiesen, wenn Diagnosen für die Mund- oder Kieferregion vorliegen, die mit konventionellen Methoden nicht behandelt werden können. So nehmen MKG-Chirurgen zum Beispiel Sanierungen in Vollnarkose vor, ziehen Weisheitszähne oder entfernen größere Zysten. Aber auch Ärzte verweisen Patienten in die MKG-Chirurgie – wenn etwa Tumore in der Gesichtshaut entfernt werden müssen oder Brüche des Gesichtsschädels diagnostiziert und behandelt werden. 

Als Experte für die Gesichts- und Kieferregion kann ein MKG-Chirurg auch ästhetische Eingriffe vornehmen, etwa die Reduzierung von Falten durch Faltenunterspritzung oder die operative Behebung einer Kieferfehlstellung. 

Die meisten MKG-Chirurgen arbeiten ambulant

Es ist wohl der herausfordernden Ausbildung geschuldet, dass es deutschlandweit nur 1689 praktizierende MKG-Chirurgen und –Chirurginnen gibt (Ärztestatistik 2016). Davon arbeiten rund drei Viertel ambulant (1210 Personen), die restlichen MKG-Chirurgen und –Chirurginnen sind in einer Klinik angestellt (420 Personen). Der Altersdurchschnitt ist im Vergleich mit anderen Fachdisziplinen hoch, über 80 Prozent der in Deutschland tätigen MKG-Chirurgen ist 40 Jahre oder älter (1393 Personen). Wer sich weiter über die Fachdisziplin informieren will, findet auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) viele hilfreichen Links und Ansprechpartner. Hier gibt es auch Ansprechpartner, die bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung beraten ("junges Forum"). 

Dauer und Inhalt der Facharztausbildung

Wer später als MKG-Chirurg arbeiten möchte, muss eine mindestens 60 Monate dauernde Ausbildung , bei einem entsprechenden Weiterbildungsbefugten durchlaufen. Davon können bis zu:

– 12 Monate zahnmedizinische Weiterbildung in Oralchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erfolgen

– 12 Monate können in einem anderen Gebiet abgeleistet/angerechnet werden. 

Weiterbildungsinhalt: 

    Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

    • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
    • Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondenlegung und Sondenernährung
    • Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (Richtzahl: 5)
    • Chirurgische Techniken und Instrumentengebrauch einschließlich Laseranwendung, insbesondere Inzision, Präparation, Retraktion, Naht- und Knotentechniken unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewebestrukturen

    Scoresysteme und Risikoeinschätzung

    • Chirurgische perioperative Behandlung einschließlich Vorbereitung, Nachsorge und Komplikationsmanagement sowie Indikationsstellung zu weiterführenden Maßnahmen

    Wundheilung und Narbenbildung

    • Wundmanagement und stadiengerechte Wundtherapie sowie Verbandslehre einschließlich verschiedene Wundauflagen, Unterdruck- und Kompressionstherapie
    • Biopsien und Exzisionen von Hauttumoren und Hautveränderungen sowie Wundversorgung
    • Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Thrombosen
    • Basisbehandlung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten

    Dentoalveoläre Chirurgie

    • Prinzipien dentoalveolärer Operationsverfahren
    • Operative Eingriffe der dentoalveolären Chirurgie (Richtzahl: 200), z. B.
    1. operative Entfernung von verlagerten Zähnen
    2. chirurgische Zahnerhaltung, z. B. durch Wurzelspitzenresektionen
    3. parodontale Chirurgie
    4. dentale Implantologie einschließlich Navigation und Prothetik sowie alveoläre Hart- und Weichgewebeaugmentationen
    5. Behandlung odontogener und nicht odontogener Zysten

      Traumatologie und Notfälle

      • Pathophysiologie von schweren Verletzungen, des Polytraumas und deren Folgen
      • Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen
      • Kardiopulmonale Reanimation
      • Endotracheale Intubation
      • Operative Eingriffe bei Verletzungen (Richtzahl: 100), z. B.
      1. Versorgung von Weichgewebe- und/oder Knochenverletzungen
      2. Zahntraumatologie
      3. Schienungen von frakturierten Kiefern
      4. Osteosynthesen bei Schädelverletzungen
      • Elektive und Notfalltracheotomie (Richtzahl: 5)

      Entzündungen/Infektionen

      • Entzündliche und infektiöse Erkrankungen, z. B.
      1. erregerbedingte Infektionen
      2. allergiebedingte und medikamentenbedingte Entzündungen
      3. Bindegewebserkrankungen einschließlich Kollagenosen
      • Immun- und Autoimmunkrankheiten, insbesondere Granulomatosen, Vaskulitiden und andere Bindegewebserkrankungen
      • Behandlung einschließlich der Nachsorge von entzündlichen und infektiösen Erkrankungen, insbesondere
      1. fortgeleitete Entzündungen, Logenabszesse und Phlegmone
      2. Speicheldrüsenerkrankungen und Speichelsteine
      3. Kieferhöhlenerkrankungen
      • Unterstützende Maßnahmen zur Förderung der Wundheilung
      • Operative Eingriffe der septischen Chirurgie (Richtzahl: 100), insbesondere
      1. transorale sowie transkutane Inzisionen und Drainagen
      2. gebietsbezogene Kieferhöhlenoperationen und Speichelstein- und Speicheldrüsen-Entfernungen
      3. bei Osteomyelitis und Kiefernekrosen

        Fehlbildungen und Formstörungen

        • Fehlbildungen und Fehlformen der Zähne, des Gesichtes und seiner Teile, des Gesichtsschädels und des äußeren Schädels, z. B.
        1. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
        2. Syndrome mit Beteiligung des Gesichtes
        3. Kraniosynostosen
        4. Fehlbisslagen, dysontogenetische Zysten und Fisteln
        • Anwendung von Kopforthesen
        • Diagnostik, konservative und operative Therapie sowie die Nachsorge bei Fehlbildungen und Formstörungen des Gesichtes, seiner Teile und des äußeren Schädels einschließlich Operationsplanungen am Modell oder digital einschließlich Beratung und Entwicklung von Therapieplänen
        • Mitwirkung bei komplexen Eingriffen der Fehlbildungschirurgie einschließlich Dysontogenese, insbesondere Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und syndromale Gesichtsfehlbildungen (Richtzahl: 10)
        • Umstellungsosteotomien (Richtzahl: 10)
        • Indikationsstellung zur humangenetischen Beratung

        Tumorerkrankungen

        • Diagnostik, Therapie und Nachsorge intra- und extraoraler Tumore, davon
        1. Durchführung von Probeexzisionen einschließlich Bürstenbiopsien (Richtzahl: 30)
        • Tumorresektionen, auch lasergestützt, in der Mundhöhle, an den Lippen, den Speicheldrüsen, der Haut und der Unterhaut von Gesicht, Kopf und Hals einschließlich Lymphadenektomien und Rekonstruktionen durch z. B. Hart- und Weichgewebeverpflanzungen, mikrochirurgische Transplantationen einschließlich der Transplantatentnahme, des Entnahmedefektverschlusses und der Gefäßanschlüsse (Richtzahl: 30)
        • Diagnostische Techniken zur Erfassung der lokalen Tumorausbreitung und zur Lymphknoten- und Fernmetastasendiagnostik
        • Grundlagen medikamentöser Tumortherapie und Strahlentherapie
        • Mitwirkung bei der systemischen Tumortherapie sowie der supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen der Facharztkompetenz
        • Lichtunterstützte Chemotherapie

        Die Richtlinien der Weiterbildungsordnung können ganz schön verwirrend sein. Wie lange dauert die jeweilige Weiterbildung? Welche Inhalte gibt es? Welche Anlaufstellen kann man bei Fragen kontaktieren? Alle Antworten findest du hier.

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