Als Vater oder Mutter eines neugeborenen Kindes kann man ab der Geburt bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. In der Basisvariante wird dabei bis zu 14 Monate lang Elterngeld gezahlt, das zwischen 100 Prozent und 65 Prozent des vorherigen Nettoverdiensts liegt, aber maximal 1.800 Euro beträgt.
Die Coronakrise bringt Einkommensschwankungen mit sich. Menschen mit systemrelevanten Berufen, und hier können Ärztinnen und Ärzte dazu, müssen mehr oder weniger arbeiten als vorgesehen. Wenn eine schwangere Ärztin in Kurzarbeit geht, weil ihre Fachrichtung in der Krise weniger nachgefragt wird, hat das aber keinen Einfluss auf das spätere Elterngeld. Denn der Zeitraum der Kurzarbeit darf bei der Elterngeld-Beantragung herausgenommen werden, dies wurde in einer Gesetzesänderung am 15. Mai 2020 beschlossen, die rückwirkend ab dem 1. März 2020 gilt. Auch Ärztinnen und Ärzte, die eigentlich in Elternzeit sind und dabei nicht mehr als 32 Stunden arbeiten dürfen (ElterngeldPlus), werden berücksichtigt. Sie Können die Stundenobergrenze überschreiten und die Elterngeldmonate aufschieben.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Die Voraussetzungen für die Auszahlung des Elterngeldes haben sich allerdings nicht geändert: Man muss während der Elternzeit mit dem Kind zusammenleben und sich um dessen Erziehung kümmern. Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Auszahlung muss der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingegangen sein. Selbstverständlich kann nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater in Elternzeit gehen. Maximal wird das Elterngeld in der Basisvariante über einen Zeitraum von 14 Monaten ausgezahlt, wobei sich die Eltern die Monate frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld bekommen. Bei Alleinerziehenden wird das Elterngeld über den gesamten Zeitraum von 14 Monaten der betreuenden Mutter oder dem betreuenden Vater ausgezahlt.
Im Februar 2021 stimmte der Bundesrat einer Elterngeldreform zu, mit der Eltern besonders frühgeborener Kinder auch berücksichtigt werden. Wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, haben die Eltern das Recht auf einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Sollte das Kind sogar acht Wochen zu früh geboren werden, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate. Bei einer verfrühten Geburt von zwölf Wochen sind es drei Monate zusätzliches Elterngeld und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Frühchen-Monate sollen den Eltern mehr Zeit und Sicherheit bringen, die sie in der besonderen Situation benötigen. Die Neuregelung trat am 1. September 2021 in Kraft.
Zu lange sollte man mit der Beantragung nach der Geburt des Kindes aber nicht warten. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für drei Lebensmonate gewährt. Wenn noch Dokumente, wie der Steuerbescheid o.ä. für eine Beantragung fehlen, dann empfiehlt es sich, den Antrag möglichst bald abzuschicken und noch erforderliche Unterlagen einzureichen.
Wieviel Elterngeld wird in der Weiterbildung ausgezahlt?
Ein Rechenbeispiel: Eine Assistenzärztin verdient an einem kommunalen Krankenhaus im dritten Weiterbildungsjahr rund 4.600 Euro/brutto. Sie hat Glück und muss nur einen Bereitschaftsdienst pro Monat machen, für den sie nochmal 250 Euro/brutto ausgezahlt bekommt. Insgesamt hat sie also einen Bruttoverdienst von 4.850 Euro monatlich. Wieder angenommen, sie ist unverheiratet, hat keine Kinder, führt Kirchensteuer ab und ist der Steuerklasse 1 zugeordnet, dann beträgt ihr monatlicher Nettoverdienst rund 2.800 Euro. Vorausgesetzt, diese Ärztin will Basiselterngeld beziehen, also 65 Prozent ihres Nettoeinkommens überwiesen bekommen, dann hätte sie ein Anrecht auf 1.820 Euro. Trotz dieser eher ungünstigen Voraussetzungen einer schlechten Steuerklasse und nur eines Bereitschaftsdienstes läge ihr errechneter Anspruch also über der zulässigen Elterngeldhöchstgrenze von 1.800 Euro monatlich.
ElterngeldPlus geeignet für Arbeit in Teilzeit
Seit dem 30. Juni 2015 ist das Elterngeldmodell mit der ElterngeldPlus-Regelung modifiziert worden. Dank dieser neuen Regelung kann man einer Beschäftigung in Teilzeit (ab 1. September 2021 bis zu 32 Stunden/Woche) nachgehen. Man bekommt dann nur die Hälfte des Basiselterngeldes ausgezahlt, dafür ist der Auszahlungszeitraum doppelt so lang. Wenn beide Elternteile arbeiten möchten, kann das ElterngeldPlus auch gleichzeitig bezogen werden. Dann dürfen beide Elternteile bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.
Darüber hinaus kann hier der sogenannte Partnerschaftsbonus gezahlt werden. Dann gibt es noch einmal vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Die Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist, dass beide Eltern über einen Zeitraum von vier Monaten mindestens 24 Stunden in der Woche arbeiten. Auch hier gibt es eine coronabedingte Neuregelung: Der Bonus muss nicht zurückgezahlt werden, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr arbeiten. Diese Sonderregelung gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Mit dem neuen Beschluss wird nun auch gewährleistet, dass sich die Höhe des Elterngeldes ab dem 1. September 2021 für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Lohnersatzleistungen beziehen beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher wurde die Höhe des Elterngeldes bei Einkommensersatzleistungen reduziert.
Zurück zum Rechenbeispiel: Nehmen wir an, die Assistenzärztin hat sich für die ElterngeldPlus-Variante entschieden und arbeitet 24 Stunden in der Woche. Auch ihr Partner, den sie im Studium kennengelernt hat und der ebenfalls als Assistenzarzt im gleichen Klinikum arbeitet, wählte die ElterngeldPlus-Variante mit 24 Wochenstunden. Genau wie sie musste auch er nur einen Bereitschaftsdienst pro Monat machen und hat deshalb 4.850 Euro/Brutto im Monat verdient. Wenn nun beide die Arbeitszeit auf 24 Stunden reduzieren, bekommen sie jeweils vom Klinikum pro Monat circa 1.750 Euro/netto auf ihre Konten überwiesen. Zusätzlich gibt es pro Elternteil gemäß des Elterngeldrechners noch 560 Euro Elterngeld, also zusammen rund 1.120 Euro über einen Zeitraum von 16 Monaten. Denn weil beide Eltern arbeiten, erhalten sie nicht nur 12 Monate Elterngeld, sondern auch den Partnerschaftsbonus (+ 4 Monate ElterngeldPlus).
Insgesamt hat die junge Familie in der ElterngeldPlus-Variante bei einer 48 Stundenwoche (2x24 Stunden) also 4.620 Euro/netto im Monat zur Verfügung. Bei der Basis-Variante, in der ein Elternteil zuhause bleibt und der Partner Vollzeit (40 Stunden) arbeitet, hat die Familie beinahe ebenso viel Geld zur Verfügung, nämlich 4.600 Euro. Wählen Mediziner die ElterngeldPlus-Variante, verschenken sie also 12 Arbeitsstunden pro Woche. Da verwundert es nicht, dass sich viele Ärztinnen eine berufliche Babypause gönnen und BasisElterngeld beantragen.