Serie Berufsstart: Die neue Weiterbildungsordnung

In unserer Serie zum Thema Berufsstart geben wir wertvolle Tipps zu allen Schritten von der Stellensuche über die Bewerbung und das Vorstellungsgespräch bis zum Arbeitsbeginn in der Klinik. Teil 9: Die neue Weiterbildungsordnung.

Serie Berufsstart

Serie Berufsstart - Teil 9: Die Weiterbildungsordnung | Foto: Syda Productions/Fotolia.com

Die Musterweiterbildungsordnung ist in die Jahre gekommen. Da in Zeiten des Ärztemangels besonderer Wert auf die qualifizierte und strukturierte Weiterbildung gelegt wird, hat die Bundesärztekammer, die insbesondere für die Regelung der Weiterbildungsordnung zuständig ist, eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Musterweiterbildungsordnung beschlossen. Dies soll in erster Linie der Qualität der ärztlichen Ausbildung dienen. Es kann aber auch den Krankenhäusern helfen, bei der Nachwuchssuche durch ein gutes Weiterbildungsprogramm zu Punkten und Bewerber zu gewinnen.

Die Neustrukturierung war zuerst modular geplant. Diese Idee wurde zugunsten einer kompetenzbasierten,  inhaltlichen  Neustrukturierung aufgegeben.

Neuerungen: Vier Kompetenzlevel

Die Aufteilung der WBO in die Teile:  A – Paragraphenteil, B – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen und C – Zusatz-Weiterbildungen bleibt erhalten. Die drei Teile werden aber durch einen vierten Teil D ergänzt. Dieser Abschnitt soll Raum schaffen für kurzfristig zu regelnde Vorgaben, z.B. bei Gesetzesänderungen. Als Beispiel nennen die Autoren das Gendiagnostikgesetz.

Kernstück der Änderung bilden die neu eingeführten vier Kompetenzlevel, die mit versorgungsbezogenen  Richtzahlen belegt werden. Die Level werden wie folgt beschrieben: 

  • Level 1 beschreibt die Kompetenz, die mit erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums erworben wurde und Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist. Level 1 ist nicht Gegenstand der Kompetenzbeschreibung in der MWBO.

  • Level 2 beschreibt eingehende Kenntnisse in Bezug auf die Vorbeugung (Prävention), Früherkennung, Erkennung (Symptomatologie), Diagnostik, Differentialdiagnostik, konservative und operative Behandlung (Therapie), Nachsorge und Rehabilitation der wesentlichen Krankheitsbilder bzw. Handlungsfelder des Kompetenzblocks.

  • Level 3 beschreibt Erfahrungen und setzt die Fähigkeit voraus, medizinische Maßnahmen bei den wesentlichen Krankheitsbildern/Handlungsfeldern des Kompetenzblocks anzuwenden.

  • Level 4 beschreibt die über die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten hinausgehenden Fertigkeiten in Bezug auf konservative und operative Untersuchungs- und Behandlungsverfahren der wesentlichen Krankheitsbilder/Handlungsfelder des Kompetenzblocks, welche selbständig und routinemäßig durchgeführt werden.

Anhand der vier Levels wird die Intensität beschrieben, mit der sich die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung einem Krankheitsbild des Fachs widmen sollen. Bisher waren die einzelnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten kleinteilig mit Spiegelstrichlisten verzeichnet. Der Übersichtlichkeit halber fällt diese Art der Darstellung weg und es werden Kompetenzblöcke gebildet. Jeder Kompetenzblock ist einem Kompetenzlevel zugeordnet.

Interessantes Detail der Neustrukturierung: Die Bundesärztekammer hat als Arbeitsplattform ein Wiki eingerichtet. Dort können die Fachgesellschaften ihr jeweiliges Fachgebiet selbst bearbeiten. Die Berufsverbände und Dachorganisationen dürfen mitlesen und kommentieren.  Diese erstmals eingesetzte Technik soll sowohl die Qualität als auch die Akzeptanz der Neustrukturierung auf  einem höchstmöglichen Niveau halten.

Quelle: Kirschner, Georg, Mechthild Rottkemper und Hans Binsch: Neue Perspektiven für Assistenzärzte – Sicher entscheiden bei Stellensuche, Weiterbildung und Finanzen. Dritte, überarbeitete und aktualisierte Auflage. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 2014.

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