Arzt oder Ärztin in einem MVZ: So sieht der Arbeitsalltag aus

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind im Kommen. Wie arbeitet ein MVZ und welche Vorteile hat das für Ärztinnen und Ärzte? Das erfährst du im Beitrag.

Dragana Gordic / Adobe Stock

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind laut gesetzlicher Definition (§ 95 SGB V) fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, die über die strukturierte Zusammenarbeit mindestens zweier Ärzte mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen eine interdisziplinäre Versorgung aus einer Hand gewährleisten sollen. Dabei nehmen MVZ regelhaft an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen teil und sind mit wenigen Abweichungen exakt denselben Regeln der Leistungserbringung unterworfen. Damit sind sie in dieser Hinsicht selbständig niedergelassene Vertragsärzten gleichgestellt.

Wie ist ein MVZ aufgebaut?

MVZ können in sehr unterschiedlichen Organisationsformen gestaltet werden – dennoch sind sie rechtlich seit dem Jahr 2011 durch das GKV-VStG auf die Rechtsform einer Personengesellschaft (GbR), einer eingetragenen Genossenschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eingeschränkt. Als Gründer können verschiedene Personen und Einrichtungen auftreten: zugelassene Ärzte, Krankenhäuser oder auch Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen.

Typisch für MVZ ist die Trennung zwischen der medizinischen und der kaufmännischen Ebene. Das gilt vor allem für nicht-vertragsärztliche Trägerschaften und hat seinen Grund in der Trägervielfalt. Grundsätzlich ist für jedes MVZ jedoch die Ernennung einer Ärztlichen Leitung vorgeschrieben. Diese Person muss selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt im MVZ praktizieren und – weisungsungebunden von der Verwaltung – die medizinische Leitung des MVZ übernehmen.

MVZ sind zu einer echten Erfolgsgeschichte geworden: Im Jahr 2004 wurde diese Kooperationsform durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ermöglicht. Seitdem ist die Anzahl der MVZ stetig angewachsen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) waren es im Jahr 2019 mehr als 3.500. Im selben Jahr überstieg auch erstmals die Zahl der MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern die derjenigen in Trägerschaft von Vertragsärzten.

Junge Ärztin in der Sprechstunde mit einem männlichen Patienten

Wer in einem Medizinischen Versorgungszentrum in den Arztberuf startet, hat Vorteile: Das finanzielle Risiko wird geringer, und die Patientenbetreuung übernimmt man zusammen mit Kolleginnen und Kollegen. Das Angestelltenverhältnis hat aber auch Nachteile.

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Insgesamt arbeiten in Deutschland nahezu 20.000 Ärzte in MVZ. Davon sind acht Prozent Vertragsärzte und 92 Prozent angestellt. Pro MVZ sind durchschnittlich vier bis fünf Ärzte beschäftigt, dabei handelt es sich in der Hauptsache um Hausärzte, fachärztliche Internisten und Chirurgen.

Die Arbeit in einem MVZ

Ärztinnen und Ärzte können in verschiedene Arbeitsverhältnisse haben. So können sie sowohl im Status eines selbstständigen Vertragsarztes, als auch als angestellter Mediziner tätig sein. Verantwortlicher Leistungserbringer gegenüber den Krankenkassen, der KV oder dem Patienten ist stets das MVZ. Für Vertragsärzte bietet sich die Möglichkeit, sich entweder selbstständig niederzulassen, oder aber ihren Sitz vorübergehend in ein MVZ zu integrieren, ihn dem MVZ ganz zu überlassen und sich in der Folge davon anstellen zu lassen. Derzeit ist die Mehrheit (laut Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren e.V. (BMVZ) gut 85 Prozent) der Ärztinnen und Ärzte als angestellte Mediziner in MVZ tätig.

Aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte wundert das nicht, denn die Arbeit als Angestellte hat Vorteile: Zum einen erhalten jüngere Medizinerinnen und Mediziner die Möglichkeit, sich an der vertragsärztlichen Versorgung zu beteiligen. Außerdem können sie arbeiten, ohne das finanzielle Risiko und die Verantwortung für die eigne Praxis tragen zu müssen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass vor allem jüngere Ärztinnen und Ärzte diese nicht mehr auf sich nehmen wollen. Im MVZ werden wirtschaftliche Risiken von der Trägergesellschaft übernommen, oder – bei vertragsärztlichen Gründungen – auf mehrere Ärztinnen und Ärzte verteilt. Darüber hinaus verspricht die Aufteilung der Arbeit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit – und darauf legen immer mehr Ärztinnen und Ärzten besonders großen Wert.

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