Ambulante Weiterbildung: Auch Fachärzte werden gefördert

Seit Oktober können 1000 fachärztliche Weiterbildungsstellen in den Praxen niedergelassener Ärzte mit monatlich 4800 Euro bezuschusst werden.

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Bei der ambulanten Weiterbildung können auch Fachärzte gefördert werden. | ProDente e.V.

Der drohende Nachwuchsmangel betrifft nicht nur Hausärzte, sondern in zunehmendem Maße auch die grundversorgenden Fachärzte wie Augenärzte oder Gynäkologen. Dazu kommt, dass die Weiterbildung in der ambulanten Versorgung an Bedeutung gewinnt, weil zunehmend medizinische Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. Für Ärzte in der Weiterbildung wird es dadurch schwieriger, bestimmte Kompetenzen in den Krankenhäusern zu erwerben. Das hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) die Fördermöglichkeiten für die ambulante Weiterbildung zu verbessern. Neben allgemeinmedizinischen können jetzt auch fachärztliche Weiterbildungsstellen bezuschusst werden (siehe Kasten).

Bundesweit stehen 1000 Förderstellen zur Verfügung, die entsprechend der Einwohnerzahl auf die KV-Regionen heruntergebrochen wurden. Das Spektrum reicht von 156 möglichen Förderstellen in Bayern bis zu acht in Bremen. Inzwischen steht auch fest, welche Facharztgruppen eine finanzielle Unterstützung erhalten. In allen 17 KVen werden angehende Augenärzte gefördert. Fast überall haben sich KVen und Krankenkassen darauf verständigt, auch Weiterbildungsstellen für Gynäkologen, Dermatologen sowie HNO- und Kinderärzte zu bezuschussen. Einige KVen fördern die Fachgebiete Orthopädie, Neurologie und Nervenheilkunde sowie Psychiatrie und Psychotherapie.

Politik muss nachbessern

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, bezeichnete die 1000 zusätzlichen Förderstellen als ersten Schritt. „Um den wachsenden Bedarf an Fachärzten decken zu können, brauchen wir mehr ambulante Weiterbildungsstellen“, sagte er. Die Politik müsse hier nachbessern. Die finanzielle Förderung sei ein wichtiges Argument für junge Ärzte, einen Teil ihrer Weiterbildung in der ambulanten Versorgung zu absolvieren. Denn Praxen, die einen Weiterbildungsassistenten beschäftigen, dürfen ihre Leistungsmenge nur begrenzt steigern, was in der Regel nicht für dessen tarifgerechte Bezahlung ausreicht. Um die Weiterbildung in den Vertragsarztpraxen attraktiver zu machen, fließen inzwischen je Weiterbildungsstelle 4 800 Euro monatlich, zu gleichen Teilen finanziert von KVen und Krankenkassen. Das entspricht in etwa den finanziellen Rahmenbedingungen im Krankenhaus.

Erfahrungen mit der Förderung der ambulanten Weiterbildung hat man bislang nur in der Allgemeinmedizin gesammelt. Ein Förderprogramm für Hausärzte gibt es seit 1999, seit 2010 wird es jährlich evaluiert. Nach den aktuellen Zahlen wurden 2014 im ambulanten Bereich 2 814 volle Stellen gefördert (2013: 2 488). In den Krankenhäusern kamen noch einmal 1 614 Förderstellen hinzu (2013: 1 501). Im ambulanten Bereich flossen Fördermittel in Höhe von 116 Millionen Euro, im stationären Bereich 15 Millionen. Über die Jahre betrachtet, nahm die Zahl der geförderten Weiterbildungsassistenten in beiden Versorgungsbereichen zwar zu. Das Förderkontingent von 5000 Stellen wurde jedoch nie ausgeschöpft. Auch der Anteil der Allgemeinärzte an der Gesamtzahl der Facharztanerkennungen liegt bei konstant zehn Prozent.

KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann kündigte an, dass die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband bis Jahresende weitere Regelungen treffen wollen, um die Qualität und Effizienz in der Weiterbildung zu erhöhen. Dazu gehöre unter anderem die Einrichtung von Kompetenzzentren, die sich mit zusätzlichen didaktischen Angeboten an Weiterzubildende und Weiterbilder richten sollen.

Förderung stetig verbessert

Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wird seit 1999 finanziell gefördert. Im ambulanten Bereich zahlen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen die Fördersumme zu gleichen Teilen, in den Krankenhäusern finanzieren die Kassen den Zuschuss allein. Die private Krankenversicherung beteiligt sich anteilsmäßig.

Das zunächst auf zwei Jahre befristete sogenannte Initiativprogramm wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 unbefristet verlängert. Seither hat sich sowohl die Zahl der Förderstellen als auch die der Fördersummen erhöht. Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) im Juli 2015 können jährlich 7 000 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen gefördert werden. Neben den Koordinierungsstellen, die bereits seit 2010 für einen reibungslosen Ablauf der allgemeinmedizinischen Weiterbildung sorgen sollen, wurde mit dem GKV-VSG die Möglichkeit geschaffen, akademisch angebundene Kompetenzzentren zu errichten, die sich mit zusätzlichen didaktischen Angeboten an Weiterbilder und Ärzte in Weiterbildung richten. Für die Weiterbildung in anderen Fachgebieten sind weitere 1 000 Förderstellen vorgesehen. Die Fördersumme je Weiterbildungsstelle liegt bei 4 800 Euro, was in etwa der Vergütung im Krankenhaus entspricht.


Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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