Der Beschluss setzt weitgehend die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) um. Damit sollen Ärzte in Weiterbildung möglichst reibungslos das Bundesland wechseln können, ohne dass sie zusätzliche Vorgaben für ihre woanders begonnene Weiterbildung erfüllen müssten, hieß es.
Mit der Novelle, die zum 1 Juli 2020 wirksam wird, ebnen die Delegierten auch den Weg für die Digitalisierung der Weiterbildung. So soll die Antragsbearbeitung mit Inkrafttreten der Novelle elektronisch möglich sein – und dabei die ebenfalls in der WBO vorgesehene elektronische Dokumentation der Weiterbildung im sogenannten E-Logbuch einbezogen werden.
In einigen Punkten wichen die Delegierten dennoch von der MWBO ab. Wie die Kammer bekanntgab wurde die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen, „da wissenschaftliche Nachweise ihrer Wirksamkeit fehlen“. In der Weiterbildung Allgemeinmedizin ermöglichten die Delegierten im Unterschied zur MWBO hausärztlich tätigen Internisten, sich auch künftig an der Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung im Gebiet Allgemeinmedizin zu beteiligen.
Die WBO regelt das Erlernen spezieller ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und Erteilung der Erlaubnis, die ärztliche Tätigkeit auszuüben. Die in der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen werden während der Weiterbildung vertieft.