Der Start als Ärztin oder Arzt – was dich beim Berufseinstieg erwartet

Das Studium ist geschafft – und jetzt? Ein großer Teil der jungen Ärztinnen und Ärzte entscheidet sich für eine Facharzt-Weiterbildung. Wie die Weiterbildung abläuft und worauf es dabei ankommt, erklärte Prof. Dr. Susanne Schwalen von der Ärztekammer Nordrhein beim Operation Karriere Kongress in Köln am 22. Oktober 2022.

Prof. Dr. med. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin, Medizinische Grundsatzfragen, Ärztekammer Nordrhein | © Oliver Wachenfeld Fotodesign

Schwalen startete ihren Vortrag mit einer Gratulation: „Sie haben einen tollen Beruf gewählt", beglückwünschte sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auch außerhalb der Klinik gebe es für Ärztinnen und Ärzte viele berufliche Möglichkeiten – beispielsweise im Journalismus oder in der pharmazeutischen Forschung. Aber vor allem der primäre Gedanke der Medizin, nämlich Menschen zu helfen, sei etwas sehr Gutes.

Was muss man bei der Weiterbildung beachten?

Die Ärztekammern geben die Rahmenbedingungen für die Facharzt-Weiterbildung vor. Dabei erfolgt die Weiterbildung grundsätzlich in strukturierter Form, Ziele und Ablauf sind in der Weiterbildungsordnung vorgegeben. Die Bundesärztekammer gibt dabei eine (Muster-)Weiterbildungsordnung vor, an der sich die einzelnen Landesärztekammern orientieren können. Daher gebe es allerdings – abhängig von den regionalen Heilberufegesetzen und lokalen Gegebenheiten – immer wieder Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, hob Schwalen hervor. Wer also während der Weiterbildung in ein anderes Bundesland umzieht, muss sich gut informieren.

Zu den Rahmenbedingungen gehört auch, dass bestimmte Weiterbildungsinhalte und -zeiten durch die Weiterbildungsordnung vorgegeben werden. „Dabei handelt es sich aber um Mindestanforderungen", erklärte Schwalen, „man darf durchaus auch länger brauchen". Vorgeschrieben ist auch eine angemessene Vergütung, die in der Regel von Tarifverträgen geregelt ist. Das war nicht immer so: Zur Zeit der Ärzteschwemme in den 1980er und 90er Jahren war es durchaus auch möglich, eine Weiterbildung ohne Vergütung zu absolvieren.

„Eine Weiterbildungsbezeichnung und die Facharztanerkennung stehen als Nachweis für ärztliche Kompetenz", erklärte die Kammervertreterin, „das dient den Bürgerinnen und Bürgern als Orientierung im Gesundheitswesen und sichert die Qualität der Patientenversorgung".

Was soll man bei der Wahl der Weiterbildung berücksichtigen?

„Als allererstes soll die Weiterbildung Spaß machen", mahnte Schwalen. Es sei also sinnvoll, sich für ein Fachgebiet zu entscheiden, das einen besonders interessiere. Außerdem sollte man sich auch über andere Fragen Gedanken machen:

  • Möchte ich später als Hausarzt oder Hausärztin arbeiten (ermöglicht viel Flexibilität)?
  • Möchte ich ambulant oder stationär arbeiten?
  • Möchte ich in die Patientenversorgung oder in die Forschung?
  • Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten aus?

Auch wichtig ist die Frage, wo genau man die Weiterbildung beginnen möchte:

  • Ist die Weiterbildungsstätte überhaupt zugelassen?
  • Hat der Weiterbilder / die Weiterbilderin die nötige Weiterbildungsbefugnis?
  • Kennt der Weiterbilder seine Pflichten?

Endlich geht es in die „richtige“ Arbeit. Aber was sollten frischgebackene Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung beherzigen? Und was ist tunlichst zu vermeiden? Die Oberärzte Prof. Dr. Christian Brülls und Priv.- Doz. Dr. Saša Sopka von der Uniklinik RWTH Aachen geben Tipps für Neulinge.

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Wichtig sei es, zunächst die Weiterbildungsbefugnis zu prüfen. Auch hierzu gibt es bei der zuständigen Ärztekammer Informationen. Das Problem: Nicht jeder Chefarzt / jede Chefärztin sei dazu berechtigt, junge Ärztinnen und Ärzte über die gesamte Zeit der Weiterbildung zu begleiten, erklärte Schwalen. Wer sich auf ein besonderes Thema spezialisiert habe, habe unter Umständen nur eine Weiterbildungsbefugnis für ein oder zwei Jahre. Das bedeutet: Wer hier eine Weiterbildung beginnt, muss unter Umständen nach dieser Zeit die Klinik wechseln.

Auch wichtig: Der Weiterbildungdsplan sollte in regelmäßigen Abständen besprochen und schriftlich festgehalten werden. Hier sei das Engagement der einzelnen Weiterbilder unterschiedlich, verriet die Kammervertreterin. Natürlich könne der Weiterbildungsplan nicht immer hundertprozentig erfüllt werden – bei Personalmangel oder jetzt unter Pandemiebedingungen könne das nicht garantiert werden.

Mit Assistenzärztinnen und -ärzten sprechen

Wer sich für eine Weiterbildung in einer bestimmten Klinik interessiere, sollte vorher unbedingt den Kontakt zu den Assistenzärztinnen und Ärzten vor Ort suchen, riet Schwalen. Denn: Nur sie wissen genau, wie die Arbeitsatmosphäre vor Ort ist, ob die Arbeitszeiten eingehalten werden und wie es mit Überstunden aussieht.

Gerade für junge Ärztinnen und Ärzte sind flexible Arbeitszeitmodelle und eine gute Work-Life-Balance zunehmend wichtig – das gehe auch immer wieder aus aktuellen Umfragen hervor, erklärte Schwalen. Hier gebe es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Kliniken.

Anders als früher sei die Weiterbildung eher darauf ausgerichtet, bestimmte Kompetenzen zu erwerben. Dabei spielt es nicht unbedingt eine Rolle, wo man sich diese Kenntnisse und Fähigkeiten genau aneignet. „Man kann auch den ambulanten Bereich für einen Teil der Weiterbildung nutzen", verriet Schwalen. Wichtig sei nur, dass man erst nach der Erteilung der Approbation mit der Weiterbildung beginne – vorher werde das nicht anerkannt. Und auch Auslandsaufenthalte können unter Umständen für die Weiterbildung anerkannt werden – das müsse allerdings im Einzelfall von der Kammer geprüft werden.

Quelle: Operation Karriere Köln, 22.10.2022, „Impulsvortrag: Der Start als Arzt oder Ärztin – was Assistenzärzte in der Klinik erwartet", Prof. Dr. med. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin, Medizinische Grundsatzfragen, Ärztekammer Nordrhein

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