Abgestimmt haben die 250 Delegierten über die Präambel, die Ziel und Zweck der fachärztlichen Weiterbildung definiert, sowie über den Paragrafenteil, der die rechtlichen Vorgaben der Weiterbildung beschreibt. Außerdem standen die allgemeinen Inhalte der fachärztlichen Weiterbildung zur Entscheidung an, die jeder Arzt erwerben muss. Die Delegierten fällten zudem den Beschluss darüber, welche Zusatz-Weiterbildungen es künftig geben soll (Abschnitt C der Muster-Weiterbildungsordnung). Zur Abstimmung standen 68 Bezeichnungen, davon 21 neue. Außerdem mussten die Delegierten die Voraussetzungen und Mindestzeiten für den Erwerb der Zusatzbezeichnungen festlegen.
Der Ärztetag beschloss darüber hinaus, sich nicht mit den Inhalten der Zusatz-Weiterbildungen zu befassen. Diese sollen die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK) zusammen mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden sowie den Landesärztekammern erarbeiten. Der Vorstand der BÄK soll sie danach formell beschließen. Mit den Weiterbildungsinhalten der einzelnen Fachgebiete (Abschnitt B) war der Ärztetag 2017 ebenso verfahren.
Sechseinhalb Stunden dauerte die Debatte
Der Entscheidung vorausgegangen war eine sechseinhalbstündige Debatte, die in erster Linie Details der Zusatzweiterbildungen betraf. So sprachen sich die Delegierten zum Beispiel entgegen dem Vorschlag der Bundesärztekammer dafür aus, die Zusatzbezeichnung Phlebologie beizubehalten und die Sexualmedizin als Zusatzweiterbildung einzuführen.
Die Delegierten stimmten außerdem einem Antrag zu, der die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern auffordert, in den nächsten zwei Jahren die noch immer in der (Muster-)Weiterbildungsordnung enthaltenen Zeiten und Richtzahlen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Das diese an vielen Stellen noch festgeschrieben seien, zeige, dass der neue Weg nicht komplett durchgehalten wurde, heißt es dort. Außerdem forderten die Delegierten die Landesärztekammern auf, die neu geschaffenen Strukturen schnell und möglichst bundeseinheitlich umzusetzen.
Kernelement der Novelle: das elektronische Logbuch
Um den Kompetenzerwerb der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung kontinuierlich und für die Ärztekammern nachvollziehbar abbilden zu können, soll ein bundesweit einheitliches elektronisches Logbuch eingeführt werden. Das hatte bereits der 120. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr in Freiburg prinzipiell begrüßt. In Erfurt haben die Delegierten die Bundesärztekammer nun aufgefordert, mit einem externen Unternehmen ein betriebsfähiges eLogbuch zu entwickeln. Dabei solle es aber technisch möglich bleiben, dass einzelne Landesärztekammern individuelle Ergänzungen oder Abweichungen vornehmen können. „Das elektronische Logbuch ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer kompetenzbasierten Weiterbildung“, hatte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der BÄK, Franz Bartmann, zuvor betont.
Die letzte umfassende Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung stammt aus dem Jahr 2003. Seither habe sich die Versorgungslandschaft dramatisch geändert, nicht zuletzt aufgrund des medizin-technischen Fortschritts, erklärte Bartmann. All dies müsse sich in der Weiterbildungsordnung widerspiegeln und habe eine grundlegende Reform nötig gemacht. In Zukunft solle die (Muster-)Weiterbildungsordnung regelmäßig, möglichst auf jedem Deutschen Ärztetag, an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung müssen die Landesärztekammern jetzt umsetzen, damit die Regelungen in die Heilberufsgesetze der Länder übernommen werden können.